Traditionsunternehmen mit am runden Tisch


Oliver Windeck antwortet auf folgende Fragen:

00:05 min (Timecode)
1. Welche Bedeutung hat für Sie die Premiere des Handwerkpolitischen Forums Ost?

00:36 min
2. Seit Generationen macht sich Ihr Traditionsunternehmen stark für das Handwerk. Wie wichtig ist hier auch immer die Diskussion mit der Politik?

00:55 min

3. Wenn Sie sich die aktuelle Lage im Handwerk anschauen, was sind Ihre dringendsten Forderungen an die Politik?

01:16 min
4. Ist die Handwerksordung, die vor 30 Jahren eingeführt wurde, ihrem Empfinden noch zeitgemäß? Bitte mit Begründung

01:44 min

5. Jetzt geht es vor allem im Forum auch um die Zukunft im Handwerk. Ihr Unternehmen gibt es seit 125 Jahren – wie blicken Sie in die Zukunft?

02:14 min
6. Sie sprechen im Forum auch über den Alltag im Handwerksbetrieb. Welche Botschaften liegen Ihnen hier ganz besonders am Herzen?

Aus Sicht der Handwerkskammer zu Leipzig

Volker Lux antwortet auf folgende Fragen:

00:04 min (Timecode)

1. Welche Bedeutung hat das neue Handwerkspolitische Forum Ost?

00:31 min
2. Vor 30 Jahren wurde die Handwerksordnung im Osten eingeführt. Können Sie das bitte einmal kurz verdeutlichen: Was war Sinn und Zweck?

01:05 min
3. Wie aktuell und wichtig ist denn diese Handwerksordnung heute?

01:26 min
4. Wer hat alles an dem Forum teilgenommen und welch hohe Qualität hat das Forum dadurch schon bei der Premiere?

01:59 min
5. Was erhoffen Sie sich durch das Forum? Auch für die Zukunft …

02:13 min

6. Wie blicken Sie auf die Fortsetzung des Forums?

Strastwuitje Russland!


O-Ton 1 Klein1: “ … ein Landstrich nördlich von St. Petersburg … viel altrussische Kultur .. Städtereise mit einem Landurlaub kombinieren
Zwischenmoderation:
In Russland gibt es keine Zeltplatzpflicht. Was etwas bequemere Campingfans stören könnte, dürfte Fans wildromantischer Zelturlaube in Verzückung versetzen. 
O-Ton Klein 2: “ … einen See aussuchen, Zelt aufschlagen, fischen … Seele baumeln lassen…“

Zwischenmoderation: 
Und für alle, die eher ein Hotelbett in gewohntem Standart bevorzugen – auch da gibts genügend Auswahl. 
O-Ton Klein 4: “ … Moskau und St Petersburg gibt es Hotels nach internationalem Standard .. aber auch im Landesinneren gibt es Anlagen, die in nichts dem deutschen Standard nachstehen …“

Zwischenmoderation:
Das Vorurteil „Russland ist alles in allem viel zu teuer“ hält viele ab, dort mal hinzureisen. Eduard Klein bestätigt das, hat aber auch einen Tipp.
O-Ton Klein 5: „In der Hochsaison im Sommer ist St. Petersburg sehr teuer … unser Geheimtipp lautet, St. Petersburg im Winter zu besuchen …“ 
Abmoderation:

… und falls noch Fragen offen geblieben sind: Eduard Klein finden Sie noch bis Sonntag (25.2.) in der Glashalle der Neuen Messe in Leipzig bei der Messe HAUS-GARTEN-FREIZEIT.

Alpakas – Delfine der Weide


O-Ton  Reinhardt 1: “ … wir sehen uns nicht so sehr als Unterhaltungsprogramm., sondern als Bildungsprogramm … was sie uns Menschen geben können.“

Zwischenmoderation
Und das ist eine ganze Menge. Sie zaubern zum Beispiel automatisch ein Lächeln ins Gesicht.

O-Ton  Reinhardt 2: “ … überzeugen durch ein prägnantes Aussehen .. sind kuschlig weich … gehen als Therapietiere … begeistern Jung und Alt …“


Zwischenmoderation
Stichwort „Alt“: Einige der Alpakas, die auf der Haus-Garten-Freizeit zu sehen sind, sind sonst in Altenheimen zu Gast.

O-Ton  Reinhardt 3: „Die Tiere helfen den alten Menschen, sich wieder zu bewegen … können auf einmal wieder den Arm ausstrecken … können neben einem Rollstuhl herlaufen … geben seelischen Halt.“


Zwischenmoderation
Und auch Kinder und Alpakas sind ein tolles Team.

O-Ton  Reinhardt 4: “ Tiere haben für Kinder ein besonderes Gespür … ganz faszinierend.“


Zwischenmoderation
Nicht zu vergessen: Alpakas geben eine tolle Wolle, schwärmt Andrea Reinhardt

O-Ton Reinhardt 5: “ … Edelfaser mit Lufteinschlüssen … damit isoliert sie gut .. man kann leichte Sachen stricken, trotzdem wärmt es.“ 
Abmoderation

Und wer bei all den Vorzügen Lust auf ein eigenes Alpaka bekommt: Das wird wohl nichts. Erstens können die Rudeltiere nicht alleine gehalten werden und zweitens sind 1000 Quadratmeter Land das Minimum. Heißt also, erst mal weiter nur gucken – zum Beispiel auf der Haus-Garten-Freizeit in Leipzig. 

Keine Chance den bösen Buben!


Matthias Bradke antwortet auf folgende Fragen:
00:00 min (Timecode)
1. Welche Infos gibts von Ihnen am Stand?

00:31 min
2. Wie funktioniert ein Türschloss mit einer sogenannten Panikfunktion?

00:59 min
3. Welche Möglichkeiten zur Sicherung eines Fensters gibt es?

01:36 min
4. Warum unterstützt die Polizei Aktionen wie den „Wachsamen Nachbarn“?

02:04 min
5. Haben Sie ein konkretes Beispiel, wie Nachbarschaftshilfe in Sachen Sicherheit Sinn macht?

Dein Account

AGB

zur Nutzung des Internetportals der PRESSLIVE Medienagentur

1. Vertragsparteien

Vertragsparteien sind die PRESSLIVE Medienagentur (im Folgenden „PRESSLIVE“), die Nutzer des Contentbereiches (Journalisten, Redakteure, Redaktionen) und die Kunden von PRESSLIVE.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich, soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden, aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) zur Nutzung des Internetportals www.presslive.de und aller Subdomains (im Folgenden „Internetportal“).

3. Kosten

(1) Die Registrierung und die Nutzung des Internetportals sind kostenfrei.

(2) Die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen kostenfrei in dem Umfang, der in Ziffer 6 geregelt ist, für journalistische/redaktionelle Zwecke verwendet werden. Sollten Inhalte einmal kostenpflichtig sein, wird hierauf ganz ausdrücklich und klar ersichtlich hingewiesen.

4. Das Internetportal

Das Internetportal enthält Inhalte zur Verwendung für journalistische Zwecke. Es wendet sich an Redaktionen, Redakteure und freie Journalisten aus den Bereichen Hörfunk, TV, Print und Online. Die Nutzung des Internetportals in vollem Maße, setzt eine erfolgreiche Registrierung voraus.

5. Registrierungsverfahren

(1) In dem Online-Registrierungsformular von PRESSLIVE können Sie sich zur Nutzung des Internetportals anmelden. Beim Ausfüllen des Online-Registrierungsformulars werden Sie aufgefordert, Ihre Kontaktdaten einzugeben. Sie erhalten die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser AGB und werden aufgefordert, sich mit deren Geltung einverstanden zu erklären. Nach Erklärung Ihres Einverständnisses werden Sie aufgefordert, Ihre Registrierungsanfrage an uns abzuschicken.

(2) Nach Eingang Ihrer Registrierung erhalten Sie umgehend eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail. PRESSLIVE ist aber berechtigt Ihre Registrierungsanfrage zu prüfen. Dabei behalten wir uns vor, Ihre Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte z. B. der Verdacht bestehen, dass es sich um einen fiktiven Registrierungsversuch handelt, der keinen journalistischen Hintergrund hat, ist PRESSLIVE ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Registrierungsanfrage abzulehnen. So kann es auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Sperrung und Ablehnung Ihrer Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen kommen

(3) Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

6. Nutzung der im Internetportal verfügbaren Inhalte

(1) Alle in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen ausschließlich für journalistische Zwecke genutzt werden. Die Inhalte werden Ihnen in dem Internetportal zum Ansehen, Anhören und zum Download zur Verfügung gestellt. Sie dürfen die Inhalte für journalistische Zwecke vervielfältigen, bearbeiten, senden, verbreiten und im Internet öffentlich zugänglich machen. Nicht erlaubt ist es jedoch, den Download der Inhalte durch Dritte zu ermöglichen und die Inhalte an Dritte weiterzugeben. Solche Nutzungshandlungen sind nur mit vorhergehender schriftlicher Genehmigung von PRESSLIVE zulässig.

(2) Die Nutzung der Inhalte ist ausschließlich gestattet, wenn sie den journalistischen Publikationen dienen, dem die jeweilige Redaktion/der jeweilige Redakteur angehört oder durch das der jeweilige Journalist mit der thematischen Ausarbeitung beauftragt ist.

(3) Die Nennung von „PRESSLIVE“ als Urheber der Inhalte ist nicht erforderlich.

(4) Ihnen ist es nicht gestattet, die Inhalte an andere Redaktionen als derjenigen, für die Sie arbeiten und/oder an andere Journalisten weiterzugeben, um damit das eigene Dienstleistungsangebot zu erweitern oder um einen finanziellen Vorteil daraus zu erwirken. Eine solche Nutzung bedarf immer der schriftlichen Genehmigung seitens PRESSLIVE.

(5) Ihnen ist es nicht erlaubt, die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte zum Nachteil von PRESSLIVE zu nutzen.

(6) Sollten in den im Internetportal zur Verfügung gestellten Inhalten verwertungsgesellschaftspflichtige Inhalte vorhanden sein, sind Sie im Rahmen der Nutzung der Inhalte selbst für den Erwerb ggf. erforderlicher Rechte bei den entsprechenden Verwertungsgesellschaften verantwortlich.

7. Ihre Pflichten

(1) Im Rahmen des Registrierungsverfahrens sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(2) PRESSLIVE und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, die auf von Ihnen vorgenommenen rechtswidrigen und/oder nach diesen AGB, insbesondere nach Ziffer 6 nicht erlaubten Auswertungshandlungen beruhen oder mit Ihrer Billigung erfolgen. Erkennen Sie einen solchen Verstoß, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von PRESSLIVE.

(3) Verletzen Sie die sich aus diesen AGB und aus individuellen Vereinbarungen ergebenen Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

(4) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Ihnen obliegenden Pflichten ist PRESSLIVE nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung nicht zu erbringen. 

8. Höhere Gewalt

PRESSLIVE ist von der Leistungspflicht gegenüber Auftraggebern in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignis­se, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere – ohne, dass es sich um eine abschließende Aufzählung handelt – Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Strom-, Telekommunikations- und Internetversorgung sowie behörd­liche Maßnahmen. Auftraggeber sind von Zahlungspflichten in genannten Fällen nicht befreit. Es zählen die Bedingungen, die in den angenommenen Angeboten genannt sind. 

9. Haftung

(1) PRESSLIVE haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzu­führenden Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PRESSLIVE im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Gerät PRESSLIVE durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist PRESSLIVE ihre Leistung unmöglich geworden oder hat PRESSLIVE eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von PRESSLIVE für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen darf.

(3) Für alle übrigen Schäden ist die Haftung von PRESSLIVE ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Soweit die Haftung von PRESSLIVE nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PRESSLIVE.

(6) Verletzen Sie die Ihnen aus diesem Vertrag treffenden Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

10. Allgemeine Bestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Soweit in diesen AGB Schriftform nicht zwingend vorgesehen wird, reicht Textform.

(2) PRESSLIVE ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach diesem Vertrag Dritte als Subunternehmer bzw. Dienstleister einzusetzen. PRESSLIVE haftet für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln.

(3) Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Sie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PRESSLIVE.

(4) Der Einbeziehung allgemeiner Geschäfts­bedingungen von Ihnen wird widersprochen.

(5) Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen sind, ist Düsseldorf Erfüllungsort und Gerichts­stand. PRESSLIVE behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

(6) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.