Schokoladen-Sommelier Kevin Lühmann verrät, wie man gute Schokolade erkennt

Kevin Lühmann antwortet auf diese Fragen:

00:07 min (Timecode)
1. Kevin, du bist Schokoladen-Sommelier. Jetzt kennt man zum Thema Wein ja eher den Sommelier. Aber was hat das mit dir und Schokolade zu tun?

00:38 min
2. Wurst zu Schokolade? Kann man sowas echt kombinieren?

00:56 min
3. Was ist deine Lieblingskombination?

01:17 min
4. Wie wird man denn Schokoladen-Sommelier?

01:55 min
5. Wie kann ich gute und schlechte Schokolade unterscheiden?

02:38 min
6. Kann man im deutschen Supermarkt überhaupt richtig gute und hochwertige Schokolade kaufen?

02:55 min
7. Welche Marke würdest du empfehlen und was lässt man besser im Regal stehen?

Fault Line, Buttercreme, Vegan: Die großen Backtrends in diesem Jahr

Hier auf der My Cake werden Kuchenträume wahr. Ein leckerer Duft liegt in der Luft und begleitet mich auf meiner Suche nach den größten Kuchentrends des Jahres. Im letzten Jahr waren Mirror Glaze und Drip Cake das Non-Plus-Ultra. In diesem Jahr ist es der Fault Line Cake. Was es damit auf sich hat, hat mir Patrick Dörner, den man aus der TV-Show „Das Große Backen“ kennt, mal genauer erklärt.
O-Ton
Wie man so einen Fault Line Cake kreiert, zeigt er interessierten Besuchern bei einem Workshop. Fault Line Cakes sind aber nicht der einzige Trend in diesem Jahr. Der nächste ist eine etwas mächtigere Angelegenheit.
O-Ton
Akurrat und genau soll es sein. Da ist echtes Fingerspitzengefühl gefragt. Für Trend Nummer Drei ist Katharina Kuhlmann die ideale Ansprechpartnerin. Clean Baking ist total in. Es wird also gesund, oft gluten-, laktose- oder zuckerfrei gebacken. Kathi hat sich schon vor Jahren auf vegane Schleckereien spezialisiert und ist damit so gefragt wie nie.
O-Ton
Cake Punk Nico Stenger ist ein in der Szene bekannter Tortenkünstler. Er findet die ganzen Trends zwar cool – für ihn steht aber eines unangefochten an allererster Stelle. Und das schon seit Jahren.
O-Ton
Wo er recht hat, hat er recht. Also ran an die Kuchengabeln.

Bettina Hoffmann, Redaktion… Friedrichshafen

Auftakt-Nachrichtenstück zur My Cake 2020

Es ist im wahrsten Sinne des Wortes wieder ein schmackhaftes Programm. Mittendrin statt nur dabei ist man bei den zahlreichen Workshops und Vorträgen auf der My Cake. Es gibt praktische Tipps zum Beispiel zu Airbrush-Techniken oder fotorealistischem Modellieren. Und beim Tortenwettbewerb messen sich in 14 Kategorien wahre Tortenkünstler, die ihre filigranen und detailverliebten Meisterwerke der Jury präsentieren. Nicht nur um die Optik, sondern vor allem um den Geschmack geht es in diesem Jahr beim Wettbewerb um den besten Käsekuchen. Und auf der My Cake erfährt man auch alles darüber, wie man vegane Torten ganz ohne Buttercreme und Sahne herstellt oder glutenfrei backen kann.
Bettina Hoffmann, Nachrichtenredaktion… Friedrichshafen

Das erwartet die Besucher bei der My Cake 2020

Die My Cake in Friedrichshafen ist ein süßes Eldorado für Kuchen- und Tortenfans. Immer wenn die Messe ihre Tore öffnet, strömen zahlreiche Schleckermäulchen in die Hallen und sichern sich die neuesten Dekozutaten für Torten und Gebäck. In diesem Jahr gibt es noch mehr Auswahl als bisher, erklärt Projektleiter Rolf Hofer.
O-Ton
Neben verblüffenden Dekoideen und überraschenden Kombinationen gibt es auf der My Cake natürlich auch alle Infos rund um die neuesten Backtrends, an denen man 2020 nicht vorbei kommt. Und die wären…
O-Ton
Das sieht dann so aus, als wäre der Kuchen in der Mitte aufgebrochen und man könnte sich sein Innenleben genauer anschauen. Zum Thema Clean Baking ist Stefanie Scherbel auf der My Cake. Sie backt gluten- und laktosefrei und bietet viele ihrer Backmischungen auch in veganer Variante an.
O-Ton
Bei Steffen Kunz geht es um die große Kunst des fotorealistischen Modellierens. Der Halbfinalist aus der TV-Show „Das Große Backen“ arbeitet momentan an zwei Motorrädern aus Fondant und hat erst kürzlich einen ziemlich echt aussehenden Turnschuh fertiggestellt. Wie das funktioniert, zeigt er den Besuchern in seinem Workshop auf der My Cake.
O-Ton
Man kann auf der My Cake also nicht nur kaufen, schauen und naschen, sondern sich auch an eigenen Kunstwerken in den Kursen bei Profis versuchen.
Bettina Hoffmann, Redaktion… Friedrichshafen

Zuckersüße Fakten vom Projektleiter zur My Cake 2020

Rolf Hofer antwortet auf folgende Fragen:

00:05 min (Timecode)
1. Herr Hofer, können Sie bitte einmal die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zur diesjährigen My Cake nennen?  

00:25 min
2. Was sind die Messe-Highlights in diesem Jahr?

01:02 min
3. Wie sieht es in Sachen Kuchen- und Tortentrends aus? An was kommen wir 2020 nicht vorbei?

01:41 min
4. Was erwartet die Besucher dieses Jahr beim Workshop- und Vortragsprogramm? 

02:22 min
5. Um welchen Kuchen geht es dieses Jahr beim Besucherwettbewerb?

Dein Account

AGB

zur Nutzung des Internetportals der PRESSLIVE Medienagentur

1. Vertragsparteien

Vertragsparteien sind die PRESSLIVE Medienagentur (im Folgenden „PRESSLIVE“), die Nutzer des Contentbereiches (Journalisten, Redakteure, Redaktionen) und die Kunden von PRESSLIVE.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich, soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden, aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) zur Nutzung des Internetportals www.presslive.de und aller Subdomains (im Folgenden „Internetportal“).

3. Kosten

(1) Die Registrierung und die Nutzung des Internetportals sind kostenfrei.

(2) Die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen kostenfrei in dem Umfang, der in Ziffer 6 geregelt ist, für journalistische/redaktionelle Zwecke verwendet werden. Sollten Inhalte einmal kostenpflichtig sein, wird hierauf ganz ausdrücklich und klar ersichtlich hingewiesen.

4. Das Internetportal

Das Internetportal enthält Inhalte zur Verwendung für journalistische Zwecke. Es wendet sich an Redaktionen, Redakteure und freie Journalisten aus den Bereichen Hörfunk, TV, Print und Online. Die Nutzung des Internetportals in vollem Maße, setzt eine erfolgreiche Registrierung voraus.

5. Registrierungsverfahren

(1) In dem Online-Registrierungsformular von PRESSLIVE können Sie sich zur Nutzung des Internetportals anmelden. Beim Ausfüllen des Online-Registrierungsformulars werden Sie aufgefordert, Ihre Kontaktdaten einzugeben. Sie erhalten die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser AGB und werden aufgefordert, sich mit deren Geltung einverstanden zu erklären. Nach Erklärung Ihres Einverständnisses werden Sie aufgefordert, Ihre Registrierungsanfrage an uns abzuschicken.

(2) Nach Eingang Ihrer Registrierung erhalten Sie umgehend eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail. PRESSLIVE ist aber berechtigt Ihre Registrierungsanfrage zu prüfen. Dabei behalten wir uns vor, Ihre Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte z. B. der Verdacht bestehen, dass es sich um einen fiktiven Registrierungsversuch handelt, der keinen journalistischen Hintergrund hat, ist PRESSLIVE ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Registrierungsanfrage abzulehnen. So kann es auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Sperrung und Ablehnung Ihrer Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen kommen

(3) Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

6. Nutzung der im Internetportal verfügbaren Inhalte

(1) Alle in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen ausschließlich für journalistische Zwecke genutzt werden. Die Inhalte werden Ihnen in dem Internetportal zum Ansehen, Anhören und zum Download zur Verfügung gestellt. Sie dürfen die Inhalte für journalistische Zwecke vervielfältigen, bearbeiten, senden, verbreiten und im Internet öffentlich zugänglich machen. Nicht erlaubt ist es jedoch, den Download der Inhalte durch Dritte zu ermöglichen und die Inhalte an Dritte weiterzugeben. Solche Nutzungshandlungen sind nur mit vorhergehender schriftlicher Genehmigung von PRESSLIVE zulässig.

(2) Die Nutzung der Inhalte ist ausschließlich gestattet, wenn sie den journalistischen Publikationen dienen, dem die jeweilige Redaktion/der jeweilige Redakteur angehört oder durch das der jeweilige Journalist mit der thematischen Ausarbeitung beauftragt ist.

(3) Die Nennung von „PRESSLIVE“ als Urheber der Inhalte ist nicht erforderlich.

(4) Ihnen ist es nicht gestattet, die Inhalte an andere Redaktionen als derjenigen, für die Sie arbeiten und/oder an andere Journalisten weiterzugeben, um damit das eigene Dienstleistungsangebot zu erweitern oder um einen finanziellen Vorteil daraus zu erwirken. Eine solche Nutzung bedarf immer der schriftlichen Genehmigung seitens PRESSLIVE.

(5) Ihnen ist es nicht erlaubt, die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte zum Nachteil von PRESSLIVE zu nutzen.

(6) Sollten in den im Internetportal zur Verfügung gestellten Inhalten verwertungsgesellschaftspflichtige Inhalte vorhanden sein, sind Sie im Rahmen der Nutzung der Inhalte selbst für den Erwerb ggf. erforderlicher Rechte bei den entsprechenden Verwertungsgesellschaften verantwortlich.

7. Ihre Pflichten

(1) Im Rahmen des Registrierungsverfahrens sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(2) PRESSLIVE und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, die auf von Ihnen vorgenommenen rechtswidrigen und/oder nach diesen AGB, insbesondere nach Ziffer 6 nicht erlaubten Auswertungshandlungen beruhen oder mit Ihrer Billigung erfolgen. Erkennen Sie einen solchen Verstoß, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von PRESSLIVE.

(3) Verletzen Sie die sich aus diesen AGB und aus individuellen Vereinbarungen ergebenen Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

(4) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Ihnen obliegenden Pflichten ist PRESSLIVE nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung nicht zu erbringen. 

8. Höhere Gewalt

PRESSLIVE ist von der Leistungspflicht gegenüber Auftraggebern in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignis­se, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere – ohne, dass es sich um eine abschließende Aufzählung handelt – Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Strom-, Telekommunikations- und Internetversorgung sowie behörd­liche Maßnahmen. Auftraggeber sind von Zahlungspflichten in genannten Fällen nicht befreit. Es zählen die Bedingungen, die in den angenommenen Angeboten genannt sind. 

9. Haftung

(1) PRESSLIVE haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzu­führenden Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PRESSLIVE im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Gerät PRESSLIVE durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist PRESSLIVE ihre Leistung unmöglich geworden oder hat PRESSLIVE eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von PRESSLIVE für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen darf.

(3) Für alle übrigen Schäden ist die Haftung von PRESSLIVE ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Soweit die Haftung von PRESSLIVE nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PRESSLIVE.

(6) Verletzen Sie die Ihnen aus diesem Vertrag treffenden Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

10. Allgemeine Bestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Soweit in diesen AGB Schriftform nicht zwingend vorgesehen wird, reicht Textform.

(2) PRESSLIVE ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach diesem Vertrag Dritte als Subunternehmer bzw. Dienstleister einzusetzen. PRESSLIVE haftet für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln.

(3) Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Sie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PRESSLIVE.

(4) Der Einbeziehung allgemeiner Geschäfts­bedingungen von Ihnen wird widersprochen.

(5) Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen sind, ist Düsseldorf Erfüllungsort und Gerichts­stand. PRESSLIVE behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

(6) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.