Auftakt-Nachrichtenstück zur Motorradwelt Bodensee

In Sachen Neuheiten werden vermutlich viele Blicke auf ein ganz spezielles Bike gerichtet sein. Mit dem Livewire bringt Harley Davidson erstmals ein vollelektrisches Motorrad auf den Markt, das ziemlich futuristisch aussieht. Bei BMW gibts ein aufregendes Konzept-Bike mit Boxermotor zu bestaunen. Erstmals auf der Messe werden in der „Lebenden Werkstatt“ Einblicke in die Handwerksberufe der Branche gewährt. In der Customizing Area werden kreative Umbauten gezeigt, auf verschiedenen Teststrecken können viele der neuen Bikes gleich selbst ausprobiert werden und bei der Sonderschau gibt es skurrile Motorräder aus Holz oder Stein. Natürlich darf das actiongeladene Rahmenprogramm nicht vergessen werden. Krasse Stunts und Sprünge von geübten Fahrern lassen so manch einem Besucher den Atem stocken.

Bettina Hoffmann, Nachrichtenredaktion… Friedrichshafen

Fakten und Zahlen aus der Motorradindustrie

Andreas Illg antwortet auf diese Fragen:

00:06 min (Timecode)
1. Wieviele Motorräder wurden im Jahr 2019 zugelassen und wie ist der Trend im Vergleich zum Vorjahr?

00:34 min
2. Welche Kategorien sind die großen Gewinner?

00:55 min
3. Es gab auch aus politischer Sicht eine Veränderung, die die Motorradbranche erfreuen dürfte. Es geht um die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Können sie darauf bitte etwas genauer eingehen?

01:35 min
4. Was erwartet der Motorradmarkt als Prognose für das Jahr 2020?

01:54 min
5. Welche Trends stehen in diesem Jahr im Fokus?

02:43 min
6. Wie wird in der Motorradbranche mit der Umwelt- und Klimadiskussion umgegangen?

Motorradwelt Bodensee mit noch mehr Power

Petra Rathgeber antwortet auf folgende Fragen:

00:04 min (Timecode)
1. Frau Rathgeber, wie ist die Motorradwelt Bodensee in diesem Jahr aufgestellt? 

00:26 min
2. Was sind in diesem Jahr die Highlights? 

00:42 min
3. Es wird auch eine „Lebende Werkstatt“ geben. Was hat es damit auf sich?

01:22 min
4. Motorradfahrer gehen mit ihren Bikes auch gerne auf Reisen. Wie präsentiert die Messe das Thema „in die Ferne cruisen“?

02:01 min
5. Was sind Trend-Reiseziele für Motorradfahrer?

02:15 min
6. Ein weiteres Highlight ist die Sonderschau – um was geht es dieses Jahr? 

02:38 min
7. Warum sollten die Besucher an diesem Wochenende nach Friedrichshafen zur Motorradwelt Bodensee kommen?

03:00 min
8. Es gibt dieses Jahr auch wieder viele Premieren. Welche würden Sie da besonders hervorheben?

Neue Messe für die Helikopterbranche – Beitrag

O-TON Atmo Helikopter
Klänge wie dieser landende Helikopter dürften die Besucherherzen auf der neuen Messe höher schlagen lassen. Köln wird zum Anlaufpunkt für alles, was in der zivilen Luftfahrt mit Rotorkraft senkrecht nach oben starten kann, sagt Frank Liemandt, der Showdirektor der European Rotors
O-TON Liemandt
Die neue Veranstaltung ist etwas Besonderes, sagen die Organisatoren, denn zum ersten Mal veranstalten der europäische Helikopter-Verband EHA einerseits und die europäische Luftfahrtbehörde EASA andererseits gemeinsam eine Messe – das habe es vorher noch nicht gegeben.
O-TON Liemandt
Im Moment feilen die Messemacher noch am Programm und gehen auf Werbetour bei möglichen Ausstellern. Große Namen wie Airbus oder Bell haben schon zugesagt und EHA-Präsident Peter Möller ist sicher, die Messe wird zu einem Magneten.
O-TON Möller
Daneben soll es ein großes Konferenzprogramm geben zu unterschiedlichsten Themen, die die Branche bewegen. Die Messe richtet sich dabei aber nicht nur an Fachleute, sondern ganz bewusst auch an alle, die sich für Helikopter und Co interessieren. Denn Ziel sei es auch, potenziellen Nachwuchs neugierig zu machen, sagt David Solar von der EASA.
O-TON Solar Overvoiced [Wir wollen auch junge Leute ansprechen, Talente, die wir für die künftigen Herausforderungen der Industrie brauchen. Sowohl bei Technik- und Sicherheitsthemen, aber auch wenn es um die Umwelt geht.“
Deshalb wird es zum Beispiel für Schüler und Studenten besonders günstige Eintrittskarten geben. Und am letzten Messetag haben alle Helikopterinteressierten sogar die Möglichkeit, an kostenlose Tickets zu kommen.
JS Redaktion Köln

Neue Messe für die Helikopterbranche – Nachrichtenstück

Vom Helikopter über Lufttaxis bis hin zu großen Drohnen: Alles was in der zivilen Luftfahrt mit Rotorkraft senkrecht nach oben startet, soll in den Messehallen vertreten sein. Die in Köln ansässige europäische Luftfahrtbehörde EASA organisiert die European Rotors gemeinsam mit der Industrie, das habe es vorher noch nie gegeben, heißt es vom europäischen Helikopter-Verband EHA. Auf der Messe soll es unter anderem um neue Entwicklungen, Flugsicherheit und den Austausch der Branche gehen. Dabei soll ganz bewusst ein breites Publikum angesprochen werden. Zum Beispiel auch um möglichen Nachwuchs neugierig zu machen, denn die Branche leidet unter Fachkräftemangel. Deshalb soll es am letzten Messetag sogar kostenlose Eintrittskarten geben.
JS Redaktion Köln

Airbus kommt zur European Rotors nach Köln

Bentolila antwortet auf folgende Fragen:

0:12 min.
1. Können Sie erklären, warum die Branche diese neue Messe braucht, was ist das Ziel?

0:36 min.
2. Wie wichtig ist es für Sie, dass zum Beispiel EASA hinter der Veranstaltung steht?

0:59 min.
3. Was erwarten sie von der European Rotors?

Dein Account

AGB

zur Nutzung des Internetportals der PRESSLIVE Medienagentur

1. Vertragsparteien

Vertragsparteien sind die PRESSLIVE Medienagentur (im Folgenden „PRESSLIVE“), die Nutzer des Contentbereiches (Journalisten, Redakteure, Redaktionen) und die Kunden von PRESSLIVE.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich, soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden, aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) zur Nutzung des Internetportals www.presslive.de und aller Subdomains (im Folgenden „Internetportal“).

3. Kosten

(1) Die Registrierung und die Nutzung des Internetportals sind kostenfrei.

(2) Die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen kostenfrei in dem Umfang, der in Ziffer 6 geregelt ist, für journalistische/redaktionelle Zwecke verwendet werden. Sollten Inhalte einmal kostenpflichtig sein, wird hierauf ganz ausdrücklich und klar ersichtlich hingewiesen.

4. Das Internetportal

Das Internetportal enthält Inhalte zur Verwendung für journalistische Zwecke. Es wendet sich an Redaktionen, Redakteure und freie Journalisten aus den Bereichen Hörfunk, TV, Print und Online. Die Nutzung des Internetportals in vollem Maße, setzt eine erfolgreiche Registrierung voraus.

5. Registrierungsverfahren

(1) In dem Online-Registrierungsformular von PRESSLIVE können Sie sich zur Nutzung des Internetportals anmelden. Beim Ausfüllen des Online-Registrierungsformulars werden Sie aufgefordert, Ihre Kontaktdaten einzugeben. Sie erhalten die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser AGB und werden aufgefordert, sich mit deren Geltung einverstanden zu erklären. Nach Erklärung Ihres Einverständnisses werden Sie aufgefordert, Ihre Registrierungsanfrage an uns abzuschicken.

(2) Nach Eingang Ihrer Registrierung erhalten Sie umgehend eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail. PRESSLIVE ist aber berechtigt Ihre Registrierungsanfrage zu prüfen. Dabei behalten wir uns vor, Ihre Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte z. B. der Verdacht bestehen, dass es sich um einen fiktiven Registrierungsversuch handelt, der keinen journalistischen Hintergrund hat, ist PRESSLIVE ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Registrierungsanfrage abzulehnen. So kann es auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Sperrung und Ablehnung Ihrer Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen kommen

(3) Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

6. Nutzung der im Internetportal verfügbaren Inhalte

(1) Alle in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen ausschließlich für journalistische Zwecke genutzt werden. Die Inhalte werden Ihnen in dem Internetportal zum Ansehen, Anhören und zum Download zur Verfügung gestellt. Sie dürfen die Inhalte für journalistische Zwecke vervielfältigen, bearbeiten, senden, verbreiten und im Internet öffentlich zugänglich machen. Nicht erlaubt ist es jedoch, den Download der Inhalte durch Dritte zu ermöglichen und die Inhalte an Dritte weiterzugeben. Solche Nutzungshandlungen sind nur mit vorhergehender schriftlicher Genehmigung von PRESSLIVE zulässig.

(2) Die Nutzung der Inhalte ist ausschließlich gestattet, wenn sie den journalistischen Publikationen dienen, dem die jeweilige Redaktion/der jeweilige Redakteur angehört oder durch das der jeweilige Journalist mit der thematischen Ausarbeitung beauftragt ist.

(3) Die Nennung von „PRESSLIVE“ als Urheber der Inhalte ist nicht erforderlich.

(4) Ihnen ist es nicht gestattet, die Inhalte an andere Redaktionen als derjenigen, für die Sie arbeiten und/oder an andere Journalisten weiterzugeben, um damit das eigene Dienstleistungsangebot zu erweitern oder um einen finanziellen Vorteil daraus zu erwirken. Eine solche Nutzung bedarf immer der schriftlichen Genehmigung seitens PRESSLIVE.

(5) Ihnen ist es nicht erlaubt, die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte zum Nachteil von PRESSLIVE zu nutzen.

(6) Sollten in den im Internetportal zur Verfügung gestellten Inhalten verwertungsgesellschaftspflichtige Inhalte vorhanden sein, sind Sie im Rahmen der Nutzung der Inhalte selbst für den Erwerb ggf. erforderlicher Rechte bei den entsprechenden Verwertungsgesellschaften verantwortlich.

7. Ihre Pflichten

(1) Im Rahmen des Registrierungsverfahrens sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(2) PRESSLIVE und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, die auf von Ihnen vorgenommenen rechtswidrigen und/oder nach diesen AGB, insbesondere nach Ziffer 6 nicht erlaubten Auswertungshandlungen beruhen oder mit Ihrer Billigung erfolgen. Erkennen Sie einen solchen Verstoß, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von PRESSLIVE.

(3) Verletzen Sie die sich aus diesen AGB und aus individuellen Vereinbarungen ergebenen Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

(4) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Ihnen obliegenden Pflichten ist PRESSLIVE nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung nicht zu erbringen. 

8. Höhere Gewalt

PRESSLIVE ist von der Leistungspflicht gegenüber Auftraggebern in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignis­se, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere – ohne, dass es sich um eine abschließende Aufzählung handelt – Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Strom-, Telekommunikations- und Internetversorgung sowie behörd­liche Maßnahmen. Auftraggeber sind von Zahlungspflichten in genannten Fällen nicht befreit. Es zählen die Bedingungen, die in den angenommenen Angeboten genannt sind. 

9. Haftung

(1) PRESSLIVE haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzu­führenden Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PRESSLIVE im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Gerät PRESSLIVE durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist PRESSLIVE ihre Leistung unmöglich geworden oder hat PRESSLIVE eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von PRESSLIVE für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen darf.

(3) Für alle übrigen Schäden ist die Haftung von PRESSLIVE ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Soweit die Haftung von PRESSLIVE nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PRESSLIVE.

(6) Verletzen Sie die Ihnen aus diesem Vertrag treffenden Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

10. Allgemeine Bestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Soweit in diesen AGB Schriftform nicht zwingend vorgesehen wird, reicht Textform.

(2) PRESSLIVE ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach diesem Vertrag Dritte als Subunternehmer bzw. Dienstleister einzusetzen. PRESSLIVE haftet für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln.

(3) Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Sie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PRESSLIVE.

(4) Der Einbeziehung allgemeiner Geschäfts­bedingungen von Ihnen wird widersprochen.

(5) Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen sind, ist Düsseldorf Erfüllungsort und Gerichts­stand. PRESSLIVE behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

(6) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.