IBO 2023

Vom 15. bis 19. März 2023 veranstaltet die Messe Friedrichshafen die IBO mit den Schwestermessen „Neues BauenEn“, „Garten & Ambiente Bodensee“ und der  „Urlaub, Reisen, Freizeit“. Fünf Tage volles Einkaufserlebnis, gewürzt mit viel Information und Unterhaltung. Das Angebot für Heim, Haus, Handwerk, Sport und Gastronomie bildet nahezu alle Bedürfnisse der Messebesucher ab. In sieben Hallen findet sich die IBO-Themenvielfalt und bietet ein breites und trendiges Produktspektrum, das vor allem auch viele Familien und junge Kunden anspricht.
Wir bieten und liefern Radiostationen zur Veranstaltung sendefähige Audiobeiträge, O-Ton-Pakete, Newsstücke und mehr. Gerne erfüllen wir auch Ihre individuellen Redaktionswünsche – beispielsweise wenn es um O-Töne von Ausstellern aus Ihrer Region geht (kostenfrei), bitte kontaktieren Sie uns dafür rechtzeitig.

Unser verantwortlicher Redakteur vor Ort: Theresa Vorleiter
Tel.: 02102-20 47 500
Mail: t.vorleiter@presslive.de

Nach den Pandemiejahren freut sich jeder wieder über die Möglichkeit Urlaub im Ausland machen zu können. Auf der IBO in Friedrichshafen gibt es für Reiselustige viel Inspiration für das nächste Abenteuer. Die Themen reichen vom Camping über Wanderurlaub in Österreich bis hin zu Fernreisen nach Amerika.  

Die IBO in Friedrichshafen hat 2023 das Motto: „Gemeinsam mehr erleben“. Dementsprechend ist auch Grillen ein Thema auf der Messe. Die Firma Fritz Grossmann aus Friedrichshafen zeigt am Stand die breite Auswahl von Weber Grills. Abteilungsleiter Gerald Krapf spricht in einem O-Ton Paket unter anderem darüber, welche Grills und welches Grillgut im Trend liegen.  
Eine Schwesternmesse der IBO widmet sich ganz dem Thema „Garten & Ambiente“. Hier gibt es viel Inspiration für das nächste Gartenprojekt. Wohin die Trends in der neuen Gartensaison gehen, weiß Matthias Saum von Paul Saum Garten- und Landschaftsbau. In einem O-Ton Paket spricht er unter anderem über Trends mit viel grünem Rasen und Wildblumenwiesen.
Auch das Thema Bauen wird auf der IBO durch viele Aussteller vertreten. Das Land Baden-Württemberg versucht seit Jahren mit der Initiative „Zukunft Altbau“ über das Thema Energieeffizienz aufzuklären. Das Unternehmen Energieagentur Ravensburg informiert die Besucher auf der Messe über die Themen Heizen und Dämmung. Einen Überblick über diese Thematik liefert Energieberater Armin Maier in einem O-Ton Paket.

5 Tage lang gibt es auf der Messe Friedrichshafen viel zu entdecken. Auf der IBO werden viele unterschiedliche Themen abgedeckt, ganz nach dem Motto: „Gemeinsam mehr erleben“. Die Besucher können sich im Camper Van an schöne Reiseziele träumen, mit hochwertigen Produkten aus der Region eindecken oder sich über Gartentrends sowie energieeffizientes Bauen informieren. 

Auch das Thema E-Mobility wird auf der IBO 2023 in Friedrichshafen vom 15. bis 19. März abgebildet. Unter den Ausstellern sind auch Studenten der Hochschule Ravensburg-Weingarten. Das 45-köpfige Team nimmt am Konstruktionswettbewerb Formula Student teil. Innerhalb eines halben Jahres bauen die Studenten einen Rennwagen mit E-Antrieb. Teammitglied Dennis Causevic spricht über das Studi-Projekt im Mobilitätsbereich in einem O-Ton Paket.
Auf der IBO wird auch das bewusste Genießen groß geschrieben. Benedict Strohmeier und Jürgen Sittner sind regionale Bio-Landwirte aus Schnetzenhausen. Auf der IBO möchten sie den Besuchern ihre qualitativ hochwertige Marke „Speicher 1616“ näherbringen und die Konsumenten dazu anregen, sich mit dem Herstellungsort ihrer Lebensmittel auseinanderzusetzen. Über diese Themen spricht Benedict Strohmeier unter anderem in einem O-Ton Paket.

Egal ob Urlaub, Garten oder Bauen – die IBO deckt eine ganze Vielzahl an Themen ab. Bei über 360 Aussteller aus neun Ländern gibt es in den Hallen der Messe Friedrichshafen viel zu entdecken. Welche Highlights sich die Besucher auf keinen Fall entgehen lassen sollten, unter anderem darüber spricht Projektleiterin Julia Graf in einem O-Ton Paket. 

Ein Teil der IBO auf der Messe Friedrichshafen dreht sich um die Themen Urlaub und Reisen. Hier wird auch klar, dass der Hype um Wohnmobile und Camper nach wie vor ungebrochen ist. Özcan Özdemir vom Erwin Hymer Center in Bad Waldsee ist einer der Aussteller. In einem O-Ton Paket erzählt er unter anderem von welchen Reisezielen seine Kunden am meisten schwärmen. 

Anmelden

Registrieren

AGB

zur Nutzung des Internetportals der PRESSLIVE Medienagentur

1. Vertragsparteien

Vertragsparteien sind die PRESSLIVE Medienagentur (im Folgenden „PRESSLIVE“), die Nutzer des Contentbereiches (Journalisten, Redakteure, Redaktionen) und die Kunden von PRESSLIVE.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich, soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden, aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) zur Nutzung des Internetportals www.presslive.de und aller Subdomains (im Folgenden „Internetportal“).

3. Kosten

(1) Die Registrierung und die Nutzung des Internetportals sind kostenfrei.

(2) Die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen kostenfrei in dem Umfang, der in Ziffer 6 geregelt ist, für journalistische/redaktionelle Zwecke verwendet werden. Sollten Inhalte einmal kostenpflichtig sein, wird hierauf ganz ausdrücklich und klar ersichtlich hingewiesen.

4. Das Internetportal

Das Internetportal enthält Inhalte zur Verwendung für journalistische Zwecke. Es wendet sich an Redaktionen, Redakteure und freie Journalisten aus den Bereichen Hörfunk, TV, Print und Online. Die Nutzung des Internetportals in vollem Maße, setzt eine erfolgreiche Registrierung voraus.

5. Registrierungsverfahren

(1) In dem Online-Registrierungsformular von PRESSLIVE können Sie sich zur Nutzung des Internetportals anmelden. Beim Ausfüllen des Online-Registrierungsformulars werden Sie aufgefordert, Ihre Kontaktdaten einzugeben. Sie erhalten die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser AGB und werden aufgefordert, sich mit deren Geltung einverstanden zu erklären. Nach Erklärung Ihres Einverständnisses werden Sie aufgefordert, Ihre Registrierungsanfrage an uns abzuschicken.

(2) Nach Eingang Ihrer Registrierung erhalten Sie umgehend eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail. PRESSLIVE ist aber berechtigt Ihre Registrierungsanfrage zu prüfen. Dabei behalten wir uns vor, Ihre Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte z. B. der Verdacht bestehen, dass es sich um einen fiktiven Registrierungsversuch handelt, der keinen journalistischen Hintergrund hat, ist PRESSLIVE ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Registrierungsanfrage abzulehnen. So kann es auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Sperrung und Ablehnung Ihrer Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen kommen

(3) Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

6. Nutzung der im Internetportal verfügbaren Inhalte

(1) Alle in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen ausschließlich für journalistische Zwecke genutzt werden. Die Inhalte werden Ihnen in dem Internetportal zum Ansehen, Anhören und zum Download zur Verfügung gestellt. Sie dürfen die Inhalte für journalistische Zwecke vervielfältigen, bearbeiten, senden, verbreiten und im Internet öffentlich zugänglich machen. Nicht erlaubt ist es jedoch, den Download der Inhalte durch Dritte zu ermöglichen und die Inhalte an Dritte weiterzugeben. Solche Nutzungshandlungen sind nur mit vorhergehender schriftlicher Genehmigung von PRESSLIVE zulässig.

(2) Die Nutzung der Inhalte ist ausschließlich gestattet, wenn sie den journalistischen Publikationen dienen, dem die jeweilige Redaktion/der jeweilige Redakteur angehört oder durch das der jeweilige Journalist mit der thematischen Ausarbeitung beauftragt ist.

(3) Die Nennung von „PRESSLIVE“ als Urheber der Inhalte ist nicht erforderlich.

(4) Ihnen ist es nicht gestattet, die Inhalte an andere Redaktionen als derjenigen, für die Sie arbeiten und/oder an andere Journalisten weiterzugeben, um damit das eigene Dienstleistungsangebot zu erweitern oder um einen finanziellen Vorteil daraus zu erwirken. Eine solche Nutzung bedarf immer der schriftlichen Genehmigung seitens PRESSLIVE.

(5) Ihnen ist es nicht erlaubt, die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte zum Nachteil von PRESSLIVE zu nutzen.

(6) Sollten in den im Internetportal zur Verfügung gestellten Inhalten verwertungsgesellschaftspflichtige Inhalte vorhanden sein, sind Sie im Rahmen der Nutzung der Inhalte selbst für den Erwerb ggf. erforderlicher Rechte bei den entsprechenden Verwertungsgesellschaften verantwortlich.

7. Ihre Pflichten

(1) Im Rahmen des Registrierungsverfahrens sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(2) PRESSLIVE und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, die auf von Ihnen vorgenommenen rechtswidrigen und/oder nach diesen AGB, insbesondere nach Ziffer 6 nicht erlaubten Auswertungshandlungen beruhen oder mit Ihrer Billigung erfolgen. Erkennen Sie einen solchen Verstoß, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von PRESSLIVE.

(3) Verletzen Sie die sich aus diesen AGB und aus individuellen Vereinbarungen ergebenen Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

(4) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Ihnen obliegenden Pflichten ist PRESSLIVE nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung nicht zu erbringen. 

8. Höhere Gewalt

PRESSLIVE ist von der Leistungspflicht gegenüber Auftraggebern in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignis­se, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere – ohne, dass es sich um eine abschließende Aufzählung handelt – Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Strom-, Telekommunikations- und Internetversorgung sowie behörd­liche Maßnahmen. Auftraggeber sind von Zahlungspflichten in genannten Fällen nicht befreit. Es zählen die Bedingungen, die in den angenommenen Angeboten genannt sind. 

9. Haftung

(1) PRESSLIVE haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzu­führenden Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PRESSLIVE im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Gerät PRESSLIVE durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist PRESSLIVE ihre Leistung unmöglich geworden oder hat PRESSLIVE eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von PRESSLIVE für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen darf.

(3) Für alle übrigen Schäden ist die Haftung von PRESSLIVE ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Soweit die Haftung von PRESSLIVE nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PRESSLIVE.

(6) Verletzen Sie die Ihnen aus diesem Vertrag treffenden Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

10. Allgemeine Bestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Soweit in diesen AGB Schriftform nicht zwingend vorgesehen wird, reicht Textform.

(2) PRESSLIVE ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach diesem Vertrag Dritte als Subunternehmer bzw. Dienstleister einzusetzen. PRESSLIVE haftet für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln.

(3) Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Sie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PRESSLIVE.

(4) Der Einbeziehung allgemeiner Geschäfts­bedingungen von Ihnen wird widersprochen.

(5) Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen sind, ist Düsseldorf Erfüllungsort und Gerichts­stand. PRESSLIVE behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

(6) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.