Motorradwelt Bodensee 2020

Frühlingsgefühle und Abenteuerlust liegen in der Luft bei der Motorradwelt Bodensee vom 24. bis 26. Januar 2020. Auf der internationalen Motorradmesse in Friedrichshafen werden über 300 Aussteller erwartet, die zeigen, was die Motorradbranche in der neuen Saison an Produkten und Neuheiten auf den Markt bringt. In den Messehallen zeigen die Aussteller in einer großen Bandbreite das neueste Angebot an Motorrädern, Quads, Trikes, Zubehör, Customizing, Bekleidung und Reisen.
Wir bieten und liefern Radiostationen zur Veranstaltung sendefähige Audiobeiträge, O-Ton-Pakete, Newsstücke und mehr. Gerne erfüllen wir auch Ihre individuellen Redaktionswünsche – beispielsweise wenn es um O-Töne von Ausstellern aus Ihrer Region geht (kostenfrei), bitte kontaktieren Sie uns dafür rechtzeitig.

Unser verantwortlicher Redakteur vor Ort: Bettina Hoffmann
Tel: 02102 – 20 47 500  I  Mail: b.hoffmann@presslive.de

Es ist früh im Jahr und klirrend kalt. Bis die Motorradsaison offiziell beginnt, dauert es noch ein wenig. Aber Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude und so sind die Messehallen in Friedrichshafen an diesem Wochenende wieder voll mit Motorradfans. Hier findet vom 24. bis 26. Januar 2020 die Motorradwelt Bodensee statt. Aber was ist es eigentlich, worauf sich die Motorradfahrer in der kommenden Saison am allermeisten freuen? Wir haben uns umgehört. 

Sie ist die größte Motorradmesse Süddeutschlands – die Motorradwelt Bodensee. Vom 24. bis 26. Januar 2020 strömen begeisterte Biker wieder nach Friedrichshafen – sie kommen vor allem aus Deutschland, aber auch aus Österreich und der Schweiz. Letztes Jahr waren fast 47.000 Besucher hier. Aber was ist es eigentlich, was diese Messe so besonders macht? Wir haben uns bei den Besuchern umgehört.

Letztes Jahr kamen 619 Motorradfahrer bei Verkehrsunfällen ums Leben. Das waren 6,2 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Das beweist wieder einmal: Motorradfahrer leben gefährlich, denn sie haben keine Knautschzone. Es gibt nur wenige Möglichkeiten, sich vor schweren Verletzungen bei einem Verkehrsunfall zu schützen, aber einige, um das Verletzungsrisiko zumindest zu minimieren. 

Ein 40-köpfiges Studententeam der Hochschule Konstanz (HTWG) aus verschiedenen Studienrichtungen entwickelt unter den Bedingungen des internationalen MotoStudent Wettbewerbes alle zwei Jahre ein Elektromotorrad. Ihr Projekt trägt den Namen „eLaketric“. Valerio Müller – selbst auch Student – ist der Teamleiter des Projekts und beantwortet im vorliegenden Interview alle wichtigen Fragen zu „eLaketric“.

Die „Lebende Werkstatt“ auf der Motorradwelt Bodensee (24.-26. Januar 2020) bietet Besuchern die Möglichkeit, live dabei zu sein, wenn ein Motorrad entsteht. Parallel gibt es spannende Einblicke in die Handwerksberufe der Branche. Man kann mit Lehrlingen, Meisterschülern und erfahrenen Profis ins Gespräch kommen und sich interessante Infos holen. Vielleicht entdeckt der ein oder andere hier ja auch seinen Traumberuf. 

Blubbernder Motorensound und lässiges Cruisen. Harley Davidson steht für die große Freiheit auf zwei Rädern. Man denkt irgendwie immer sofort an einen coolen Typen mit langem Bart, Sonnenbrille und Lederkutte. Nur will diese Vorstellung irgendwie noch nicht so ganz mit der neuen Livewire von Harley Davidson zusammenpassen. Bei diesem Motorrad handelt es sich nämlich um ein E-Motorrad ohne den typischen Sound und im futuristischen Look. Manfred Hämmerle von der K&M Harleyworld GmbH beantwortet alle wichtigen Fragen dazu.

Die 26. Auflage der Motorradwelt Bodensee (24.-26. Januar 2020) verspricht wieder jede Menge Treibstoff für Bikerträume. Bereits vor Saisonstart drehen die Hersteller hier am Gashebel und präsentieren ihre kommenden Neuheiten. Da sind einige besondere Prachtexemplare und aufregende Bikes dabei. 

Hier schlagen die Herzen der Motorradfahrer höher. An diesem Wochenende (24.-26. Januar 2020) findet in Friedrichshafen die Motorradwelt Bodensee statt. Zum neunten Mal in Folge bricht die Motorradwelt Bodensee ihren eigenen Ausstellerrekord. Insgesamt 325 Aussteller und globale Marktführer wie BMW, Kawasaki, KTM, Yamaha und Triumph zeigen ihre Neuheiten und Trends auf der Messe in Friedrichshafen. 

Der Aufschwung der Motorradindustrie hielt auch 2019 weiter an. Es gab ein klares Plus bei den Neuzulassungen – und zwar in allen Bereichen. Andreas Illg ist Spezialist der Branche. Als Geschäftsführer des MO Medien Verlags spricht er im vorliegenden Interview über die wichtigsten Zahlen mit Rückblick auf 2019 und einer Prognose für 2020. Außerdem informiert er über die Trends und darüber, wie die Politik mit einer wichtigen Änderung kurz vor dem Jahreswechsel den Zugang zum Motorradfahren erleichtert hat.

Die Saison ist offiziell noch nicht eröffnet, aber in Friedrichshafen stehen die Motorradfahrer schon in den Startlöchern. Vom 24. bis 26 Januar 2020 findet hier die Motorradwelt Bodensee statt. Und es wird natürlich alles gezeigt, was in diesem Jahr auf dem Asphalt im Trend ist. Projektleiterin Petra Rathgeber hat den perfekten Überblick über die Messe und antwortet im vorliegenden Interview unter anderem auf die Frage zu den Highlights der Messe. Sie spricht auch über den wachsenden Reisemarkt für Motorradfahrer und die „Lebende Werkstatt“, die es in diesem Jahr zum ersten Mal gibt.

Anmelden

Registrieren

AGB

zur Nutzung des Internetportals der PRESSLIVE Medienagentur

1. Vertragsparteien

Vertragsparteien sind die PRESSLIVE Medienagentur (im Folgenden „PRESSLIVE“), die Nutzer des Contentbereiches (Journalisten, Redakteure, Redaktionen) und die Kunden von PRESSLIVE.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich, soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden, aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) zur Nutzung des Internetportals www.presslive.de und aller Subdomains (im Folgenden „Internetportal“).

3. Kosten

(1) Die Registrierung und die Nutzung des Internetportals sind kostenfrei.

(2) Die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen kostenfrei in dem Umfang, der in Ziffer 6 geregelt ist, für journalistische/redaktionelle Zwecke verwendet werden. Sollten Inhalte einmal kostenpflichtig sein, wird hierauf ganz ausdrücklich und klar ersichtlich hingewiesen.

4. Das Internetportal

Das Internetportal enthält Inhalte zur Verwendung für journalistische Zwecke. Es wendet sich an Redaktionen, Redakteure und freie Journalisten aus den Bereichen Hörfunk, TV, Print und Online. Die Nutzung des Internetportals in vollem Maße, setzt eine erfolgreiche Registrierung voraus.

5. Registrierungsverfahren

(1) In dem Online-Registrierungsformular von PRESSLIVE können Sie sich zur Nutzung des Internetportals anmelden. Beim Ausfüllen des Online-Registrierungsformulars werden Sie aufgefordert, Ihre Kontaktdaten einzugeben. Sie erhalten die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser AGB und werden aufgefordert, sich mit deren Geltung einverstanden zu erklären. Nach Erklärung Ihres Einverständnisses werden Sie aufgefordert, Ihre Registrierungsanfrage an uns abzuschicken.

(2) Nach Eingang Ihrer Registrierung erhalten Sie umgehend eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail. PRESSLIVE ist aber berechtigt Ihre Registrierungsanfrage zu prüfen. Dabei behalten wir uns vor, Ihre Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte z. B. der Verdacht bestehen, dass es sich um einen fiktiven Registrierungsversuch handelt, der keinen journalistischen Hintergrund hat, ist PRESSLIVE ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Registrierungsanfrage abzulehnen. So kann es auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Sperrung und Ablehnung Ihrer Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen kommen

(3) Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

6. Nutzung der im Internetportal verfügbaren Inhalte

(1) Alle in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen ausschließlich für journalistische Zwecke genutzt werden. Die Inhalte werden Ihnen in dem Internetportal zum Ansehen, Anhören und zum Download zur Verfügung gestellt. Sie dürfen die Inhalte für journalistische Zwecke vervielfältigen, bearbeiten, senden, verbreiten und im Internet öffentlich zugänglich machen. Nicht erlaubt ist es jedoch, den Download der Inhalte durch Dritte zu ermöglichen und die Inhalte an Dritte weiterzugeben. Solche Nutzungshandlungen sind nur mit vorhergehender schriftlicher Genehmigung von PRESSLIVE zulässig.

(2) Die Nutzung der Inhalte ist ausschließlich gestattet, wenn sie den journalistischen Publikationen dienen, dem die jeweilige Redaktion/der jeweilige Redakteur angehört oder durch das der jeweilige Journalist mit der thematischen Ausarbeitung beauftragt ist.

(3) Die Nennung von „PRESSLIVE“ als Urheber der Inhalte ist nicht erforderlich.

(4) Ihnen ist es nicht gestattet, die Inhalte an andere Redaktionen als derjenigen, für die Sie arbeiten und/oder an andere Journalisten weiterzugeben, um damit das eigene Dienstleistungsangebot zu erweitern oder um einen finanziellen Vorteil daraus zu erwirken. Eine solche Nutzung bedarf immer der schriftlichen Genehmigung seitens PRESSLIVE.

(5) Ihnen ist es nicht erlaubt, die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte zum Nachteil von PRESSLIVE zu nutzen.

(6) Sollten in den im Internetportal zur Verfügung gestellten Inhalten verwertungsgesellschaftspflichtige Inhalte vorhanden sein, sind Sie im Rahmen der Nutzung der Inhalte selbst für den Erwerb ggf. erforderlicher Rechte bei den entsprechenden Verwertungsgesellschaften verantwortlich.

7. Ihre Pflichten

(1) Im Rahmen des Registrierungsverfahrens sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(2) PRESSLIVE und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, die auf von Ihnen vorgenommenen rechtswidrigen und/oder nach diesen AGB, insbesondere nach Ziffer 6 nicht erlaubten Auswertungshandlungen beruhen oder mit Ihrer Billigung erfolgen. Erkennen Sie einen solchen Verstoß, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von PRESSLIVE.

(3) Verletzen Sie die sich aus diesen AGB und aus individuellen Vereinbarungen ergebenen Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

(4) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Ihnen obliegenden Pflichten ist PRESSLIVE nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung nicht zu erbringen. 

8. Höhere Gewalt

PRESSLIVE ist von der Leistungspflicht gegenüber Auftraggebern in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignis­se, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere – ohne, dass es sich um eine abschließende Aufzählung handelt – Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Strom-, Telekommunikations- und Internetversorgung sowie behörd­liche Maßnahmen. Auftraggeber sind von Zahlungspflichten in genannten Fällen nicht befreit. Es zählen die Bedingungen, die in den angenommenen Angeboten genannt sind. 

9. Haftung

(1) PRESSLIVE haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzu­führenden Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PRESSLIVE im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Gerät PRESSLIVE durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist PRESSLIVE ihre Leistung unmöglich geworden oder hat PRESSLIVE eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von PRESSLIVE für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen darf.

(3) Für alle übrigen Schäden ist die Haftung von PRESSLIVE ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Soweit die Haftung von PRESSLIVE nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PRESSLIVE.

(6) Verletzen Sie die Ihnen aus diesem Vertrag treffenden Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

10. Allgemeine Bestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Soweit in diesen AGB Schriftform nicht zwingend vorgesehen wird, reicht Textform.

(2) PRESSLIVE ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach diesem Vertrag Dritte als Subunternehmer bzw. Dienstleister einzusetzen. PRESSLIVE haftet für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln.

(3) Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Sie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PRESSLIVE.

(4) Der Einbeziehung allgemeiner Geschäfts­bedingungen von Ihnen wird widersprochen.

(5) Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen sind, ist Düsseldorf Erfüllungsort und Gerichts­stand. PRESSLIVE behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

(6) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.