Highlights der Klassikwelt Bodensee 2023

Roland Bosch antwortet auf folgende Fragen:

00:00 min (Timecode)
1. Was macht die Klassikwelt Bodensee so einzigartig?
00:28 min
2. Welche Sonderschauen sind auf der Klassikwelt Bodensee dieses Jahr vertreten?
01:11 min
3. Die Airshow feiert dieses Jahr auch endlich ihr Comeback…
01:38 min
4. Sie sind auch ein richtiger Oldtimer-Fan?

Der Oldtimer und ich: Eine Liebesgeschichte

Ein Bremsassistent, ein Spurhalteassistent und ein Parkassistent. Moderne Autos haben derart viel Technik verbaut, sodass der Fahrer fast nichts mehr selbst machen muss. Jan Hennen Vizepräsident von DEUVET, dem Bundesverband Oldtimer – Youngtimer kann das nicht verstehen:
TON
Neben der Liebe zum Oldtimer ist ein historisches Auto gleichzeitig auch eine Wertanlage. Das zeigt sich bei der Sonderschau zum 75. Geburtstag von Porsche, Projektleiter Roland Bosch:
TON 
Darüber hat sich Boris Becker bestimmt schonmal geärgert, denn das Porschemodell ist heute rund eine Million Euro wert. Solche Autoschätze stehen aber nicht immer in einer Garage, sondern auch manchmal auf einem Schrottplatz,  Florian Zimmermann, Geschäftsführer der Eilguthalle:
TON 
Emotionen pur und jede Menge Kulturgeschichte – das alles gibt es vom 05. bis zum 07. Mai auf der Klassikwelt Bodensee.
Theresa Vorleiter… Redaktion… Friedrichshafen…

Vorab-Nachrichtenstück zur Klassikwelt Bodensee 2023

Dieses Jahr gibt es auf der Klassikwelt Bodensee zahlreiche Jubiläen! Zum Beispiel feiert Porsche den 75. Geburtstag. Auf der Messe werden deshalb die wichtigsten Modelle des Herstellers aus Zuffenhausen präsentiert. Auch BMW Motorrad feiert Geburtstag. Mit 100 Jahren ist das ein richtiger Meilenstein in der Motorradgeschichte. Und auch in der Luft hat die Klassikwelt Bodensee mit der Airshow ordentlich was zu bieten. Hier fliegen die Piloten jeden Tag spektakuläre Flugmanöver in der Luft. Eine Tageskarte für die Klassikwelt Bodensee kostet online 17 Euro, an der Kasse vor Ort sind es 19 Euro.
Theresa Vorleiter… Nachrichtenredaktion… Friedrichshafen….

Eilguthalle in Lindau: Kombination aus Oldtimern und Gastronomie


Florian Zimmermann antwortet auf folgende Fragen:

00:07 min (Timecode)
1. Herr Zimmermann, Sie kombinieren hier in der Eilguthalle Gastronomie mit Autos, richtig?
00:28 min
2. Und sie tauschen bei den Autos auch fleißig durch?
00:52 min
3. Wie ist denn das Feedback der Gäste?
01:22 min
4. Ist es nicht riskant die teuren Autos ohne Glasscheibe hier auszustellen?
01:54 min
5. Inwiefern ist hier der perfekte Ort, um diese Zeit zwischen der Klassikwelt Bodensee zu überbrücken?

Die Zukunft der Oldtimer: Fahren die Autos bald mit E-Fuels?

Jan Hennen antwortet auf folgende Fragen:

00:05 min (Timecode)
1. Die Anerkennung von Oldtimern: wie ist denn da der aktuelle Stand?

01:30 min
2. Es gibt die Debatte, dass Autos in Zukunft mit synthetischen Kraftstoffen fahren sollen, wäre das für Oldtimer auch eine mögliche Lösung?
02:39 min
3. Und Oldtimer wären auch kompatibel mit den E-Fuels?
04:11 min
4. Inwiefern sind Oldtimer nachhaltig?
05:09 min
5. Was können Sie zu dem Projekt „Senioren sind Mentoren“ sagen?

Viele Highlights beim 834. Hafengeburtstag Hamburg

Zum 834. Mal findet der Hafengeburtstag Hamburg in diesem Jahr statt – zum ersten Mal nach der Coronapandemie wieder an seinem traditionellen Austragungsdatum, rund um den 7. Mai. Hamburgs Wirtschaftssenatorin Dr. Melanie Leonard freut sich ganz besonders drauf. 

OT 1 (24 Sek.) 
Davon sollen sich am ersten Maiwochenende auch die erwarteten 1 Million Besucher überzeugen. Die bekommen einige Highlights geboten. Beispielsweise das Schlepperballett am Samstagnachmittag auf der Elbe. Das bekommt in diesem Jahr ein Upgrade, verrät Sören Lemke von der Behörde für Wirtschaft und Innovation. 
Lemke – Neuerungen (24 Sek.) 
Unter anderem auch K-Pop, denn Südkorea ist in diesem Jahr Länderpartner des Hafengeburtstags. Musik ist aber nicht das Einzige, was das asiatische Land mit an die Elbe bringt. 
Leonhard – K Pop (17 Sek.) 
Auf dem Wasser gibt?s in diesem Jahr auch wieder viel zu sehen – mehrere Kreuzfahrtschiffe werden Teil des Hafengeburtstags sein. Dazu gibt?s einige historische Schiffe zu sehen, sagt Hafenkapitän Simon Rosenkranz. 
Rosenkranz – historische Schiffe (26 Sek) 
Dass überhaupt so viele große Schiffe zum Hafengeburtstag Hamburg kommen, freut Rosenkranz ganz besonders. Einige davon sind sogar Teil der Einlauf- und Auslaufparade am Freitag bzw. am Sonntagnachmittag. 
Rosenkranz – große Schiffe (12 Sek.) 
Zu den Highlights gehört in diesem Jahr auch wieder das Feuerwerk am Samstagabend. Und Mitorganisator Sören Lemke hat noch einen Geheimtipp für alle Actionfans… 
Geheimtipp (22 Sek.) 
Es ist also angerichtet: Hamburg freut sich auf den 834. Hafengeburtstag und hofft auf gutes Wetter und viele gut gelaunte Besucher aus der ganzen Welt. 
Mike Mathis – Redaktion – Hamburg

Anmelden

Registrieren

AGB

zur Nutzung des Internetportals der PRESSLIVE Medienagentur

1. Vertragsparteien

Vertragsparteien sind die PRESSLIVE Medienagentur (im Folgenden „PRESSLIVE“), die Nutzer des Contentbereiches (Journalisten, Redakteure, Redaktionen) und die Kunden von PRESSLIVE.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich, soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden, aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) zur Nutzung des Internetportals www.presslive.de und aller Subdomains (im Folgenden „Internetportal“).

3. Kosten

(1) Die Registrierung und die Nutzung des Internetportals sind kostenfrei.

(2) Die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen kostenfrei in dem Umfang, der in Ziffer 6 geregelt ist, für journalistische/redaktionelle Zwecke verwendet werden. Sollten Inhalte einmal kostenpflichtig sein, wird hierauf ganz ausdrücklich und klar ersichtlich hingewiesen.

4. Das Internetportal

Das Internetportal enthält Inhalte zur Verwendung für journalistische Zwecke. Es wendet sich an Redaktionen, Redakteure und freie Journalisten aus den Bereichen Hörfunk, TV, Print und Online. Die Nutzung des Internetportals in vollem Maße, setzt eine erfolgreiche Registrierung voraus.

5. Registrierungsverfahren

(1) In dem Online-Registrierungsformular von PRESSLIVE können Sie sich zur Nutzung des Internetportals anmelden. Beim Ausfüllen des Online-Registrierungsformulars werden Sie aufgefordert, Ihre Kontaktdaten einzugeben. Sie erhalten die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser AGB und werden aufgefordert, sich mit deren Geltung einverstanden zu erklären. Nach Erklärung Ihres Einverständnisses werden Sie aufgefordert, Ihre Registrierungsanfrage an uns abzuschicken.

(2) Nach Eingang Ihrer Registrierung erhalten Sie umgehend eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail. PRESSLIVE ist aber berechtigt Ihre Registrierungsanfrage zu prüfen. Dabei behalten wir uns vor, Ihre Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte z. B. der Verdacht bestehen, dass es sich um einen fiktiven Registrierungsversuch handelt, der keinen journalistischen Hintergrund hat, ist PRESSLIVE ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Registrierungsanfrage abzulehnen. So kann es auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Sperrung und Ablehnung Ihrer Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen kommen

(3) Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

6. Nutzung der im Internetportal verfügbaren Inhalte

(1) Alle in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen ausschließlich für journalistische Zwecke genutzt werden. Die Inhalte werden Ihnen in dem Internetportal zum Ansehen, Anhören und zum Download zur Verfügung gestellt. Sie dürfen die Inhalte für journalistische Zwecke vervielfältigen, bearbeiten, senden, verbreiten und im Internet öffentlich zugänglich machen. Nicht erlaubt ist es jedoch, den Download der Inhalte durch Dritte zu ermöglichen und die Inhalte an Dritte weiterzugeben. Solche Nutzungshandlungen sind nur mit vorhergehender schriftlicher Genehmigung von PRESSLIVE zulässig.

(2) Die Nutzung der Inhalte ist ausschließlich gestattet, wenn sie den journalistischen Publikationen dienen, dem die jeweilige Redaktion/der jeweilige Redakteur angehört oder durch das der jeweilige Journalist mit der thematischen Ausarbeitung beauftragt ist.

(3) Die Nennung von „PRESSLIVE“ als Urheber der Inhalte ist nicht erforderlich.

(4) Ihnen ist es nicht gestattet, die Inhalte an andere Redaktionen als derjenigen, für die Sie arbeiten und/oder an andere Journalisten weiterzugeben, um damit das eigene Dienstleistungsangebot zu erweitern oder um einen finanziellen Vorteil daraus zu erwirken. Eine solche Nutzung bedarf immer der schriftlichen Genehmigung seitens PRESSLIVE.

(5) Ihnen ist es nicht erlaubt, die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte zum Nachteil von PRESSLIVE zu nutzen.

(6) Sollten in den im Internetportal zur Verfügung gestellten Inhalten verwertungsgesellschaftspflichtige Inhalte vorhanden sein, sind Sie im Rahmen der Nutzung der Inhalte selbst für den Erwerb ggf. erforderlicher Rechte bei den entsprechenden Verwertungsgesellschaften verantwortlich.

7. Ihre Pflichten

(1) Im Rahmen des Registrierungsverfahrens sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(2) PRESSLIVE und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, die auf von Ihnen vorgenommenen rechtswidrigen und/oder nach diesen AGB, insbesondere nach Ziffer 6 nicht erlaubten Auswertungshandlungen beruhen oder mit Ihrer Billigung erfolgen. Erkennen Sie einen solchen Verstoß, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von PRESSLIVE.

(3) Verletzen Sie die sich aus diesen AGB und aus individuellen Vereinbarungen ergebenen Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

(4) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Ihnen obliegenden Pflichten ist PRESSLIVE nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung nicht zu erbringen. 

8. Höhere Gewalt

PRESSLIVE ist von der Leistungspflicht gegenüber Auftraggebern in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignis­se, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere – ohne, dass es sich um eine abschließende Aufzählung handelt – Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Strom-, Telekommunikations- und Internetversorgung sowie behörd­liche Maßnahmen. Auftraggeber sind von Zahlungspflichten in genannten Fällen nicht befreit. Es zählen die Bedingungen, die in den angenommenen Angeboten genannt sind. 

9. Haftung

(1) PRESSLIVE haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzu­führenden Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PRESSLIVE im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Gerät PRESSLIVE durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist PRESSLIVE ihre Leistung unmöglich geworden oder hat PRESSLIVE eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von PRESSLIVE für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen darf.

(3) Für alle übrigen Schäden ist die Haftung von PRESSLIVE ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Soweit die Haftung von PRESSLIVE nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PRESSLIVE.

(6) Verletzen Sie die Ihnen aus diesem Vertrag treffenden Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

10. Allgemeine Bestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Soweit in diesen AGB Schriftform nicht zwingend vorgesehen wird, reicht Textform.

(2) PRESSLIVE ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach diesem Vertrag Dritte als Subunternehmer bzw. Dienstleister einzusetzen. PRESSLIVE haftet für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln.

(3) Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Sie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PRESSLIVE.

(4) Der Einbeziehung allgemeiner Geschäfts­bedingungen von Ihnen wird widersprochen.

(5) Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen sind, ist Düsseldorf Erfüllungsort und Gerichts­stand. PRESSLIVE behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

(6) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.