Vorab-Nachrichtenstück zur Interboot 2021

Letztes Jahr konnte die Interboot als eine der wenigen Messen in Deutschland stattfinden – unter strengen Corona-Auflagen und in einem kleineren Rahmen als sonst. Dieses Jahr wird deutlich aufgestockt. Im Vergleich zum Vorjahr mit 50% mehr Ausstellungsfläche und 40% mehr Ausstellern. Segel- und Motorbootfans und auch allgemein Wasserportfans können sich ganze neun Tage lang in Friedrichshafen über Trends und neue Produkte informieren. Definitiv ein Highlight: Die Sonderschau mit einer Zeitreise durch 60 Jahre Interboot. Offen hat die Wassersport-Ausstellung sowohl für Fachbesucher, als auch für allgemeines Publikum. Die Tickets gibt es nur online. Erwachsene bezahlen für eine Tageskarte 13 Euro, Kinder bis 14 Jahre 5 Euro.  
Theresa Vorleiter, Nachrichtenredaktion, Friedrichshafen

Wie aus dem Home-Office ein Boot-Office wird

Patricia Reuthe von der Ultramarin-Marina antwortet auf folgende Fragen:

00:05 min (Timecode) 
Welche Punkte sprechen denn allgemein für ein Arbeiten auf hoher See?
00:18 min 
Welches technische Equipment wird für das Boot-Office benötigt?
00:36 min  
Welche Möglichkeit bieten Sie hier jetzt am Hafen für Leute, die gerne vom Boot aus arbeiten möchten?
00:55 min 
Sie haben vorhin gesagt: „WLAN am Hafen ist sehr schlecht.“ Warum kann ich mich nicht einfach irgendwo einwählen?

Fakten und Highlights der Interboot 2021

Interboot Projektleiter Dirk Kreidenweiß antwortet auf folgende Fragen: 


00:04 min (Timecode)
Was für ein Gefühl ist es 60 Jahre Interboot zu feiern?
00:25 min
Wie aufwendig war die Planung der Interboot 2021?

00:44 min
Was sind die wichtigsten Zahlen und Fakten zur Interboot 2021?
01:05 min
Auf welchen Themen liegt dieses Jahr der Fokus?

01:32 min 
Welche Wassersportarten liegen voll im Trend? 

02:05 min
Was ist Ihr persönliches Highlight der Interboot 2021?
02:19 min
Was ist die Interboot Trophy und wie läuft sie dieses Jahr ab?

02:47 min
Inwiefern können die Besucher selbst aktiv werden und Dinge ausprobieren?

03:20 min
Inwiefern wird das 60-Jährige Jubiläum auf der internationalen Wassersportausstellung thematisiert?

Was braucht es, damit sich Urban Mobility in Deutschland weiter ausbreitet?

Amsterdam, Stockholm und Kopenhagen – das sind Städte, die nicht nur den Begriff Urban Mobility kennen, sondern auch leben. Die deutschen Städte wollen und sollen hier aufholen. Ein wichtiger Baustein dafür sind Lastenräder. Henning Thomas vom niederländischen Lastenrad-Pionier Urban Arrow weiß was bei einem Cargobike am wichtigsten ist.
TON
Ja, mit einem E-Antrieb macht das Fahrradfahren Spaß. Aber was, wenn es jetzt bald zu regnen anfängt? Die Antwort von tex-lock ist der Ganzkörperanzug raijn – was kann das Produkt? Alexandra Baum:
TON
Aber: ich muss mich auch sicher auf dem Rad fühlen und zwar auch nachts. Busch und Müller optimieren die Sicherheit mit mehr Sicht. Was das Auto schon lange kann, soll jetzt auch das Fahrrad können: Kurvenlicht. Mit LEVAL gibt es einen Assistenten, der den Lichtkegel optimal ausrichtet. Frank Regge:
TON
Die Innovationen sind da, um in Sachen Urban Mobility Vollgas zu geben. Zu weite Strecken, zu schlechtes Wetter oder schlechte Sicht – auf diese Probleme geben die Aussteller der Eurobike 2021 eine Antwort. 
Theresa Vorleiter, Redaktion, Friedrichshafen

Warum entscheiden? Das Gravelbike als Allrounder

Wenn ein Rennrad mit einem Mountainbike verschmilzt, entsteht genau das, was man Gravelbike nennt. Ein Fahrrad mit einem Rennradlenker, aber breiteren Reifen mit mehr Gripp. Und genau diese Art von Fahrrad erfreut sich im Moment großer Beliebtheit. Aus gutem Grund, sagt Fahrradexperte Gunnar Fehlau.
O-Ton
Die Zielgruppe für Gravelbikes könnte laut Luca Violetto vom italienischen Fahrradhersteller Wilier Triestina kaum vielfältiger sein. 
O-Ton
Was beim Gravelbike natürlich eine entscheidende Rolle spielt, sind die Reifen, erklärt Doris Klytta vom Fahrradreifenhersteller Schwalbe.
O-Ton
Und bei der Wahl des richtigen Reifens kommt es vor allem auf die eigenen Vorlieben und Fahrgewohnheiten an.
O-Ton
Und sind wir mal ehrlich. Wir müssen uns alle jeden Tag bei so vielen Dingen in so vielen Bereichen entscheiden. Da ist es doch eine geniale Sache, dass wir mit dem Gravelbike jetzt den perfekten Mix aus Rennrad und Mountainbike haben.
Bettina Hoffmann, Redaktion… Friedrichshafen

Anmelden

Registrieren

AGB

zur Nutzung des Internetportals der PRESSLIVE Medienagentur

1. Vertragsparteien

Vertragsparteien sind die PRESSLIVE Medienagentur (im Folgenden „PRESSLIVE“), die Nutzer des Contentbereiches (Journalisten, Redakteure, Redaktionen) und die Kunden von PRESSLIVE.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich, soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden, aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) zur Nutzung des Internetportals www.presslive.de und aller Subdomains (im Folgenden „Internetportal“).

3. Kosten

(1) Die Registrierung und die Nutzung des Internetportals sind kostenfrei.

(2) Die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen kostenfrei in dem Umfang, der in Ziffer 6 geregelt ist, für journalistische/redaktionelle Zwecke verwendet werden. Sollten Inhalte einmal kostenpflichtig sein, wird hierauf ganz ausdrücklich und klar ersichtlich hingewiesen.

4. Das Internetportal

Das Internetportal enthält Inhalte zur Verwendung für journalistische Zwecke. Es wendet sich an Redaktionen, Redakteure und freie Journalisten aus den Bereichen Hörfunk, TV, Print und Online. Die Nutzung des Internetportals in vollem Maße, setzt eine erfolgreiche Registrierung voraus.

5. Registrierungsverfahren

(1) In dem Online-Registrierungsformular von PRESSLIVE können Sie sich zur Nutzung des Internetportals anmelden. Beim Ausfüllen des Online-Registrierungsformulars werden Sie aufgefordert, Ihre Kontaktdaten einzugeben. Sie erhalten die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser AGB und werden aufgefordert, sich mit deren Geltung einverstanden zu erklären. Nach Erklärung Ihres Einverständnisses werden Sie aufgefordert, Ihre Registrierungsanfrage an uns abzuschicken.

(2) Nach Eingang Ihrer Registrierung erhalten Sie umgehend eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail. PRESSLIVE ist aber berechtigt Ihre Registrierungsanfrage zu prüfen. Dabei behalten wir uns vor, Ihre Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte z. B. der Verdacht bestehen, dass es sich um einen fiktiven Registrierungsversuch handelt, der keinen journalistischen Hintergrund hat, ist PRESSLIVE ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Registrierungsanfrage abzulehnen. So kann es auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Sperrung und Ablehnung Ihrer Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen kommen

(3) Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

6. Nutzung der im Internetportal verfügbaren Inhalte

(1) Alle in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen ausschließlich für journalistische Zwecke genutzt werden. Die Inhalte werden Ihnen in dem Internetportal zum Ansehen, Anhören und zum Download zur Verfügung gestellt. Sie dürfen die Inhalte für journalistische Zwecke vervielfältigen, bearbeiten, senden, verbreiten und im Internet öffentlich zugänglich machen. Nicht erlaubt ist es jedoch, den Download der Inhalte durch Dritte zu ermöglichen und die Inhalte an Dritte weiterzugeben. Solche Nutzungshandlungen sind nur mit vorhergehender schriftlicher Genehmigung von PRESSLIVE zulässig.

(2) Die Nutzung der Inhalte ist ausschließlich gestattet, wenn sie den journalistischen Publikationen dienen, dem die jeweilige Redaktion/der jeweilige Redakteur angehört oder durch das der jeweilige Journalist mit der thematischen Ausarbeitung beauftragt ist.

(3) Die Nennung von „PRESSLIVE“ als Urheber der Inhalte ist nicht erforderlich.

(4) Ihnen ist es nicht gestattet, die Inhalte an andere Redaktionen als derjenigen, für die Sie arbeiten und/oder an andere Journalisten weiterzugeben, um damit das eigene Dienstleistungsangebot zu erweitern oder um einen finanziellen Vorteil daraus zu erwirken. Eine solche Nutzung bedarf immer der schriftlichen Genehmigung seitens PRESSLIVE.

(5) Ihnen ist es nicht erlaubt, die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte zum Nachteil von PRESSLIVE zu nutzen.

(6) Sollten in den im Internetportal zur Verfügung gestellten Inhalten verwertungsgesellschaftspflichtige Inhalte vorhanden sein, sind Sie im Rahmen der Nutzung der Inhalte selbst für den Erwerb ggf. erforderlicher Rechte bei den entsprechenden Verwertungsgesellschaften verantwortlich.

7. Ihre Pflichten

(1) Im Rahmen des Registrierungsverfahrens sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(2) PRESSLIVE und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, die auf von Ihnen vorgenommenen rechtswidrigen und/oder nach diesen AGB, insbesondere nach Ziffer 6 nicht erlaubten Auswertungshandlungen beruhen oder mit Ihrer Billigung erfolgen. Erkennen Sie einen solchen Verstoß, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von PRESSLIVE.

(3) Verletzen Sie die sich aus diesen AGB und aus individuellen Vereinbarungen ergebenen Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

(4) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Ihnen obliegenden Pflichten ist PRESSLIVE nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung nicht zu erbringen. 

8. Höhere Gewalt

PRESSLIVE ist von der Leistungspflicht gegenüber Auftraggebern in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignis­se, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere – ohne, dass es sich um eine abschließende Aufzählung handelt – Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Strom-, Telekommunikations- und Internetversorgung sowie behörd­liche Maßnahmen. Auftraggeber sind von Zahlungspflichten in genannten Fällen nicht befreit. Es zählen die Bedingungen, die in den angenommenen Angeboten genannt sind. 

9. Haftung

(1) PRESSLIVE haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzu­führenden Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PRESSLIVE im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Gerät PRESSLIVE durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist PRESSLIVE ihre Leistung unmöglich geworden oder hat PRESSLIVE eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von PRESSLIVE für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen darf.

(3) Für alle übrigen Schäden ist die Haftung von PRESSLIVE ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Soweit die Haftung von PRESSLIVE nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PRESSLIVE.

(6) Verletzen Sie die Ihnen aus diesem Vertrag treffenden Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

10. Allgemeine Bestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Soweit in diesen AGB Schriftform nicht zwingend vorgesehen wird, reicht Textform.

(2) PRESSLIVE ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach diesem Vertrag Dritte als Subunternehmer bzw. Dienstleister einzusetzen. PRESSLIVE haftet für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln.

(3) Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Sie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PRESSLIVE.

(4) Der Einbeziehung allgemeiner Geschäfts­bedingungen von Ihnen wird widersprochen.

(5) Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen sind, ist Düsseldorf Erfüllungsort und Gerichts­stand. PRESSLIVE behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

(6) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.