Nürnberger Quartiere – Der Lorenzer Platz

Egal wohin man am Lorenzer Platz schaut, auffällig ist eins ganz besonders: die Ruhe und Gelassenheit derjenigen, die sich hier aufhalten. Und das sind viele. Sie sitzen vor den Cafés, gehen in den Geschäften bummeln, schlendern zwischen den Marktbuden oder schauen sich das Wahrzeichen des Nürnberger Quartiers an – die Lorenzkirche. Und das lohnt sich, verspricht Pfarrer Jan Martin Depner.
O-Ton
Bis zu 800.000 Interessierte kommen jährlich. Hier steht eine der zehn größten Orgelanlagen Europas, es gibt Führungen durch und auf die Kirche im Angebot, genauso, wie Lesungen und Konzerte. Auch das Musikfest ION feierte 1951 den Ursprung am Lorenzer Platz – die einstige Internationale Orgelwoche Nürnberg ist mittlerweile genauso bunt, wie das Quartier selbst, erzählt Intendant Moritz Puschke.
O-Ton
Und hier gibt es dann auch schonmal ausgefallen Künstler zu entdecken, wie einen kleinen kroatischen Männerchor, der in Nürnberg, statt kroatischer Volksmusik, Heavy Metal singt – Iron Maidon in A-Cappella-Version – andererseits aber auch Bigbands, die normalerweise in der Hamburger Elbphilharmonie auftreten. … Zeit für etwas Entspannung am Lorenzer Platz. Das Quartier wird insgesamt immer grüner und so sind hier auch kuriose, dafür extrem schöne Flächen entstanden, ein Beispiel: der kleine, liebevoll angelegte Pocket Park – mit Bäumen, Bänken, Liegen … hier kann man es gut aushalten.
O-Ton
Und nach der Entspannung geht es weiter, vorbei am Tugendbrunnen, den vielen Restaurants, den Sonnenuhren am Nassauerhaus, bis zum Bibel Museum Bayern, dass im April 2022 am Lorenzer Platz eröffnet hat – ziemlich modern, bestätigt Leiterin Astrid Seichter.
O-Ton
Von der kleinen Schmuggler-Bibel bis hin zu Sonderveranstaltungen, auch hier gibt es immer wieder neuen Dinge zu erleben – für alle Altersgruppen, übrigens. Die, die in dieses Quartier kommen, sind fasziniert von der Schönheit und Leichtigkeit, genauso wie die, die hier zu Hause sind.
O-Ton
Ein bisschen Stolz ist bei den Einheimischen eben auch immer hörbar, wenn sie vom ihrem Lorenzer Platz sprechen – zurecht.

Tim Kuchenbecker, Redaktion … Nürnberg

Anziehungspunkt Lorenzkirche – in der Nürnberger Innenstadt


Pfarrer Jan Martin Depner antwortet auf folgende Fragen:

00:04 min (Timecode – Beginn der Antwort)
1. Wir sind in der Lorenzkirche. Eine besondere Kirche und wenn ja, warum?

00:58 min
2. Bayerns größte evangelische Kirche?

01:15 min
3. Unter „St. Lorenz sehen und erleben“ werden Kirchenführungen angeboten. Welche Geheimnisse werden hier gelüftet?

01:44 min
4. Wie laufen die angebotenen Führungen hier im Normalfall ab?

02:02 min
5. Es gibt aber auch noch mehr zu erleben (Konzerte, Bibelstunden, Turmführungen, etc.) …

03:00 min
6. Gibt es besondere Highlights im Sommer?

03:30 min

7. Warum lohnt sich ein Besuch Ihrer Kirche, für Einheimische und Urlauber und das vielleicht nicht nur einmal?

03:55 min
8. Nett finde ich die Beschreibung „Kühlschrank Gottes“ …

04:13 min
9. Sie sind ziemlich modern aufgestellt – so gibt es zum Beispiel eine Online-Mediathek, nicht nur mit Gottesdiensten, sondern speziell produzierten Andachten für zu Hause oder unterwegs …

04:43 min
10. Ist es für Sie wichtig, sich so modern aufzustellen?

05:10 min
11. Jeder darf den Weg zu Ihnen finden – sie bieten auch die Gäste- und Touristenseelsorge an, ist das richtig?

05:38 min
12. Wie viele Besucher zählen Sie hier etwa pro Jahr?

05:54 min
13. Was würden Sie sagen, ist die Anziehungskraft, die so viele BesucherInnen hier reinlockt?

06:31 min
14. Was macht für Sie das Nürnberger Quartier „Lorenzer Platz“ mit all seiner Vielfalt zu einem besonderen Ort?

Das Bibel Museum am Lorenzer Platz – vielfältig, modern, lebensnah

Astrid Seichter antwortet auf folgende Fragen:

00:03 min (Timecode – Beginn der Antwort)

1. Was kann ich mir unter dem Bibel Museum vorstellen?

01:32 min
2. Ein Leitsatz zum Museum ist sofort sichtbar: vielfältig, modern, lebensnah. Können Sie das einmal verdeutlichen?

02:24 min
3. Sich der Bibel neu öffnen – einen anderen Blick auf die Bibel bekommen. Geht es hier darum?

03:14 min
4. Können Sie einmal ein paar Highlights im Museum nennen?

04:08 min
5. Es gibt im Museum auch immer wieder Veranstaltungen – was sind denn Highlights in diesem Sommer?

05:28 min
6. Wer soll mit dem Bibel Museum angesprochen werden?

06:19 min
7. Was sind eigentlich die fliegenden Blätter und was hat es damit auf sich.

07:15 min
8. Wir befinden uns ja hier in Nürnbergs Quartier „Lorenzer Platz“, was ist Ihrer Meinung nach das Besondere an diesem Quartier?

Das 72. Musikfest ION – ein musikalisches Sommerhighlight in Nürnberg


Moritz Puschke antwortet auf folgende Fragen:

00:08 min (Timecode – Beginn der Antwort)

1. Zu den Sommerhighlights in Nürnbergs Quartieren gehört das Musikfest ION. Einmal kurz umschrieben: Was ist das für ein Fest?

02:08 min

2. 1o Tage geht das heutige Festival. Was macht es so besonders, einmal emotional beschrieben?

03:47 min

3. Was sind die Highlights in diesem Jahr?

05:08 min
4. Und die Internationale Orgelwoche Nürnberg ist beliebt – das erste Konzert in diesem Jahr ist bereits ausverkauft …

06:04 min
5. An welchen Orten findet das Musikfest statt und welche Rolle spielt hier St. Lorenz bzw. der Lorenzer Platz?

07:53 min
6. Das Ganze ist ein Festival für Geistliche Musik. Welche Rolle spielen hier Gottesdienste?

08:59 min

7. Seit 2019 gestalten Sie selbst das Programm des Musikfests ION – aufgrund der Pandemie, keine leichte Zeit, wie jeder vermuten kann – wie sehr freuen Sie sich jetzt auf diesen Musik-Sommer?

10:34 min
8. Ein Musikfestival für eine bestimmte Zielgruppe oder für jeden etwas, auch für die, die vielleicht noch nie auf einem geistlichen Orgel-Konzert waren?

12:27 min
9. Wie würden Sie abschließend das Nürnberger Quartier „Lorenzer Platz“ beschreiben – was macht es so besonders?
 

Anmelden

Registrieren

AGB

zur Nutzung des Internetportals der PRESSLIVE Medienagentur

1. Vertragsparteien

Vertragsparteien sind die PRESSLIVE Medienagentur (im Folgenden „PRESSLIVE“), die Nutzer des Contentbereiches (Journalisten, Redakteure, Redaktionen) und die Kunden von PRESSLIVE.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich, soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden, aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) zur Nutzung des Internetportals www.presslive.de und aller Subdomains (im Folgenden „Internetportal“).

3. Kosten

(1) Die Registrierung und die Nutzung des Internetportals sind kostenfrei.

(2) Die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen kostenfrei in dem Umfang, der in Ziffer 6 geregelt ist, für journalistische/redaktionelle Zwecke verwendet werden. Sollten Inhalte einmal kostenpflichtig sein, wird hierauf ganz ausdrücklich und klar ersichtlich hingewiesen.

4. Das Internetportal

Das Internetportal enthält Inhalte zur Verwendung für journalistische Zwecke. Es wendet sich an Redaktionen, Redakteure und freie Journalisten aus den Bereichen Hörfunk, TV, Print und Online. Die Nutzung des Internetportals in vollem Maße, setzt eine erfolgreiche Registrierung voraus.

5. Registrierungsverfahren

(1) In dem Online-Registrierungsformular von PRESSLIVE können Sie sich zur Nutzung des Internetportals anmelden. Beim Ausfüllen des Online-Registrierungsformulars werden Sie aufgefordert, Ihre Kontaktdaten einzugeben. Sie erhalten die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser AGB und werden aufgefordert, sich mit deren Geltung einverstanden zu erklären. Nach Erklärung Ihres Einverständnisses werden Sie aufgefordert, Ihre Registrierungsanfrage an uns abzuschicken.

(2) Nach Eingang Ihrer Registrierung erhalten Sie umgehend eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail. PRESSLIVE ist aber berechtigt Ihre Registrierungsanfrage zu prüfen. Dabei behalten wir uns vor, Ihre Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte z. B. der Verdacht bestehen, dass es sich um einen fiktiven Registrierungsversuch handelt, der keinen journalistischen Hintergrund hat, ist PRESSLIVE ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Registrierungsanfrage abzulehnen. So kann es auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Sperrung und Ablehnung Ihrer Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen kommen

(3) Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

6. Nutzung der im Internetportal verfügbaren Inhalte

(1) Alle in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen ausschließlich für journalistische Zwecke genutzt werden. Die Inhalte werden Ihnen in dem Internetportal zum Ansehen, Anhören und zum Download zur Verfügung gestellt. Sie dürfen die Inhalte für journalistische Zwecke vervielfältigen, bearbeiten, senden, verbreiten und im Internet öffentlich zugänglich machen. Nicht erlaubt ist es jedoch, den Download der Inhalte durch Dritte zu ermöglichen und die Inhalte an Dritte weiterzugeben. Solche Nutzungshandlungen sind nur mit vorhergehender schriftlicher Genehmigung von PRESSLIVE zulässig.

(2) Die Nutzung der Inhalte ist ausschließlich gestattet, wenn sie den journalistischen Publikationen dienen, dem die jeweilige Redaktion/der jeweilige Redakteur angehört oder durch das der jeweilige Journalist mit der thematischen Ausarbeitung beauftragt ist.

(3) Die Nennung von „PRESSLIVE“ als Urheber der Inhalte ist nicht erforderlich.

(4) Ihnen ist es nicht gestattet, die Inhalte an andere Redaktionen als derjenigen, für die Sie arbeiten und/oder an andere Journalisten weiterzugeben, um damit das eigene Dienstleistungsangebot zu erweitern oder um einen finanziellen Vorteil daraus zu erwirken. Eine solche Nutzung bedarf immer der schriftlichen Genehmigung seitens PRESSLIVE.

(5) Ihnen ist es nicht erlaubt, die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte zum Nachteil von PRESSLIVE zu nutzen.

(6) Sollten in den im Internetportal zur Verfügung gestellten Inhalten verwertungsgesellschaftspflichtige Inhalte vorhanden sein, sind Sie im Rahmen der Nutzung der Inhalte selbst für den Erwerb ggf. erforderlicher Rechte bei den entsprechenden Verwertungsgesellschaften verantwortlich.

7. Ihre Pflichten

(1) Im Rahmen des Registrierungsverfahrens sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(2) PRESSLIVE und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, die auf von Ihnen vorgenommenen rechtswidrigen und/oder nach diesen AGB, insbesondere nach Ziffer 6 nicht erlaubten Auswertungshandlungen beruhen oder mit Ihrer Billigung erfolgen. Erkennen Sie einen solchen Verstoß, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von PRESSLIVE.

(3) Verletzen Sie die sich aus diesen AGB und aus individuellen Vereinbarungen ergebenen Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

(4) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Ihnen obliegenden Pflichten ist PRESSLIVE nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung nicht zu erbringen. 

8. Höhere Gewalt

PRESSLIVE ist von der Leistungspflicht gegenüber Auftraggebern in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignis­se, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere – ohne, dass es sich um eine abschließende Aufzählung handelt – Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Strom-, Telekommunikations- und Internetversorgung sowie behörd­liche Maßnahmen. Auftraggeber sind von Zahlungspflichten in genannten Fällen nicht befreit. Es zählen die Bedingungen, die in den angenommenen Angeboten genannt sind. 

9. Haftung

(1) PRESSLIVE haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzu­führenden Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PRESSLIVE im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Gerät PRESSLIVE durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist PRESSLIVE ihre Leistung unmöglich geworden oder hat PRESSLIVE eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von PRESSLIVE für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen darf.

(3) Für alle übrigen Schäden ist die Haftung von PRESSLIVE ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Soweit die Haftung von PRESSLIVE nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PRESSLIVE.

(6) Verletzen Sie die Ihnen aus diesem Vertrag treffenden Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

10. Allgemeine Bestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Soweit in diesen AGB Schriftform nicht zwingend vorgesehen wird, reicht Textform.

(2) PRESSLIVE ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach diesem Vertrag Dritte als Subunternehmer bzw. Dienstleister einzusetzen. PRESSLIVE haftet für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln.

(3) Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Sie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PRESSLIVE.

(4) Der Einbeziehung allgemeiner Geschäfts­bedingungen von Ihnen wird widersprochen.

(5) Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen sind, ist Düsseldorf Erfüllungsort und Gerichts­stand. PRESSLIVE behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

(6) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.