Presse Briefing – IWA OutdoorClassics 2022

Wir freuen uns schon sehr drauf Sie vom 03. – 06. März 2022 wieder persönlich auf der IWA OutdoorClassics, der führenden internationalen Fachmesse für Jagd und Schießsport, Outdoor Equipment sowie Ausrüstung für den Einsatz in der zivilen und behördlichen Sicherheit, begrüßen zu dürfen. Endlich können sich Hersteller und Händler der Branche wieder vor Ort, im Messezentrum Nürnberg, zu einem gemeinsamen Austausch treffen. Anlässlich unseres Presse Briefing zum Messestart informieren wir Sie über aktuelle Messeneuheiten sowie zur Situation in den Branchen.

Sprecher:innen:

Heinz Prießmann, Head of Security and Logistics Management, NürnbergMesse
Nicola Perrotti, CHairman IEACS (Institut Europeen des Armes de Chasse et de Sport)
Rebecca Renn, IWA OutdoorClassics exhibition director, NürnbergMesse

Georg Loichinger, IWA OutdoorClassics press, NürnbergMesse

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Der Vertragsgegenstand ergibt sich, soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden, aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) zur Nutzung des Internetportals www.presslive.de und aller Subdomains (im Folgenden „Internetportal“).

3. Kosten

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Das Internetportal enthält Inhalte zur Verwendung für journalistische Zwecke. Es wendet sich an Redaktionen, Redakteure und freie Journalisten aus den Bereichen Hörfunk, TV, Print und Online. Die Nutzung des Internetportals in vollem Maße, setzt eine erfolgreiche Registrierung voraus.

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(3) Verletzen Sie die sich aus diesen AGB und aus individuellen Vereinbarungen ergebenen Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

(4) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Ihnen obliegenden Pflichten ist PRESSLIVE nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung nicht zu erbringen. 

8. Höhere Gewalt

PRESSLIVE ist von der Leistungspflicht gegenüber Auftraggebern in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignis­se, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere – ohne, dass es sich um eine abschließende Aufzählung handelt – Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Strom-, Telekommunikations- und Internetversorgung sowie behörd­liche Maßnahmen. Auftraggeber sind von Zahlungspflichten in genannten Fällen nicht befreit. Es zählen die Bedingungen, die in den angenommenen Angeboten genannt sind. 

9. Haftung

(1) PRESSLIVE haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzu­führenden Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PRESSLIVE im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Gerät PRESSLIVE durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist PRESSLIVE ihre Leistung unmöglich geworden oder hat PRESSLIVE eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von PRESSLIVE für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen darf.

(3) Für alle übrigen Schäden ist die Haftung von PRESSLIVE ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Soweit die Haftung von PRESSLIVE nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PRESSLIVE.

(6) Verletzen Sie die Ihnen aus diesem Vertrag treffenden Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

10. Allgemeine Bestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Soweit in diesen AGB Schriftform nicht zwingend vorgesehen wird, reicht Textform.

(2) PRESSLIVE ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach diesem Vertrag Dritte als Subunternehmer bzw. Dienstleister einzusetzen. PRESSLIVE haftet für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln.

(3) Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Sie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PRESSLIVE.

(4) Der Einbeziehung allgemeiner Geschäfts­bedingungen von Ihnen wird widersprochen.

(5) Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen sind, ist Düsseldorf Erfüllungsort und Gerichts­stand. PRESSLIVE behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

(6) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.