Video-Footage – Transalpine Run 2019 – Etappen 5-8 / Finish Line

Impressionen: Läufe Etappe 5-7 und Zieleinläufe Leader
O-Töne: Sieger I Siegerin des Transalpine Runs 2019

O-Töne: Veranstalter
Footage of stages 5-7 and arrivals of race leader
Interviews: winner men I winner women of Transalpine Run 2019
Interview: organiser
Link zu Pressetexten und Pressefotos: press_tar_planb
Länge:
min

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1. Vertragsparteien

Vertragsparteien sind die PRESSLIVE Medienagentur (im Folgenden „PRESSLIVE“), die Nutzer des Contentbereiches (Journalisten, Redakteure, Redaktionen) und die Kunden von PRESSLIVE.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich, soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden, aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) zur Nutzung des Internetportals www.presslive.de und aller Subdomains (im Folgenden „Internetportal“).

3. Kosten

(1) Die Registrierung und die Nutzung des Internetportals sind kostenfrei.

(2) Die in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen kostenfrei in dem Umfang, der in Ziffer 6 geregelt ist, für journalistische/redaktionelle Zwecke verwendet werden. Sollten Inhalte einmal kostenpflichtig sein, wird hierauf ganz ausdrücklich und klar ersichtlich hingewiesen.

4. Das Internetportal

Das Internetportal enthält Inhalte zur Verwendung für journalistische Zwecke. Es wendet sich an Redaktionen, Redakteure und freie Journalisten aus den Bereichen Hörfunk, TV, Print und Online. Die Nutzung des Internetportals in vollem Maße, setzt eine erfolgreiche Registrierung voraus.

5. Registrierungsverfahren

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(2) Nach Eingang Ihrer Registrierung erhalten Sie umgehend eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail. PRESSLIVE ist aber berechtigt Ihre Registrierungsanfrage zu prüfen. Dabei behalten wir uns vor, Ihre Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte z. B. der Verdacht bestehen, dass es sich um einen fiktiven Registrierungsversuch handelt, der keinen journalistischen Hintergrund hat, ist PRESSLIVE ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Registrierungsanfrage abzulehnen. So kann es auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Sperrung und Ablehnung Ihrer Registrierungsanfrage ohne Angabe von Gründen kommen

(3) Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

6. Nutzung der im Internetportal verfügbaren Inhalte

(1) Alle in dem Internetportal verfügbaren Inhalte dürfen ausschließlich für journalistische Zwecke genutzt werden. Die Inhalte werden Ihnen in dem Internetportal zum Ansehen, Anhören und zum Download zur Verfügung gestellt. Sie dürfen die Inhalte für journalistische Zwecke vervielfältigen, bearbeiten, senden, verbreiten und im Internet öffentlich zugänglich machen. Nicht erlaubt ist es jedoch, den Download der Inhalte durch Dritte zu ermöglichen und die Inhalte an Dritte weiterzugeben. Solche Nutzungshandlungen sind nur mit vorhergehender schriftlicher Genehmigung von PRESSLIVE zulässig.

(2) Die Nutzung der Inhalte ist ausschließlich gestattet, wenn sie den journalistischen Publikationen dienen, dem die jeweilige Redaktion/der jeweilige Redakteur angehört oder durch das der jeweilige Journalist mit der thematischen Ausarbeitung beauftragt ist.

(3) Die Nennung von „PRESSLIVE“ als Urheber der Inhalte ist nicht erforderlich.

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7. Ihre Pflichten

(1) Im Rahmen des Registrierungsverfahrens sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(2) PRESSLIVE und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, die auf von Ihnen vorgenommenen rechtswidrigen und/oder nach diesen AGB, insbesondere nach Ziffer 6 nicht erlaubten Auswertungshandlungen beruhen oder mit Ihrer Billigung erfolgen. Erkennen Sie einen solchen Verstoß, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von PRESSLIVE.

(3) Verletzen Sie die sich aus diesen AGB und aus individuellen Vereinbarungen ergebenen Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

(4) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Ihnen obliegenden Pflichten ist PRESSLIVE nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung nicht zu erbringen. 

8. Höhere Gewalt

PRESSLIVE ist von der Leistungspflicht gegenüber Auftraggebern in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignis­se, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere – ohne, dass es sich um eine abschließende Aufzählung handelt – Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Strom-, Telekommunikations- und Internetversorgung sowie behörd­liche Maßnahmen. Auftraggeber sind von Zahlungspflichten in genannten Fällen nicht befreit. Es zählen die Bedingungen, die in den angenommenen Angeboten genannt sind. 

9. Haftung

(1) PRESSLIVE haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzu­führenden Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PRESSLIVE im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Gerät PRESSLIVE durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist PRESSLIVE ihre Leistung unmöglich geworden oder hat PRESSLIVE eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von PRESSLIVE für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen darf.

(3) Für alle übrigen Schäden ist die Haftung von PRESSLIVE ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Soweit die Haftung von PRESSLIVE nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PRESSLIVE.

(6) Verletzen Sie die Ihnen aus diesem Vertrag treffenden Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

10. Allgemeine Bestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Soweit in diesen AGB Schriftform nicht zwingend vorgesehen wird, reicht Textform.

(2) PRESSLIVE ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach diesem Vertrag Dritte als Subunternehmer bzw. Dienstleister einzusetzen. PRESSLIVE haftet für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln.

(3) Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Sie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PRESSLIVE.

(4) Der Einbeziehung allgemeiner Geschäfts­bedingungen von Ihnen wird widersprochen.

(5) Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen sind, ist Düsseldorf Erfüllungsort und Gerichts­stand. PRESSLIVE behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

(6) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.